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Rechtsanwälte und Übersetzer

Adressbuch

Ein Adressbuch am Mittwoch (23.01.2008) auf der Messe Paperworld in Frankfurt am Main. Foto: Frank May +++(c) dpa - Report+++, © picure-alliance/ dpa

Artikel

Übersetzungen/Übersetzerlisten

Im Zusammenhang mit der Erstellung notarieller Urkunden zur Verwendung im Ausland lassen die jeweiligen chinesischen Notariate eine Übersetzung anfertigen, die in der Regel zur Vorlage bei deutschen Behörden ausreichend ist.

Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen. Wird zusätzlich eine Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer (= „beglaubigte Übersetzung“) verlangt, finden Sie hier eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Unter Angabe des Ortes in der Suchmaske (z. B. „alle Bundesländer“ und zusätzlich „Peking“ oder „Shanghai“) lassen sich vereinzelt auch in China lebende ÜbersetzerInnen finden, die nach deutschem Recht beeidigt sind.

Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich keine Übersetzungen beglaubigen, da Übersetzungen als Sachverständigenleistungen und nicht als öffentliche Urkunden gelten.


Rechtsanwälte

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