Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rente

Rente

Symboldbild zum Thema Rente, © colourbox

Artikel

Lebensbescheinigung

Die Träger der deutschen Rente verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“. Die Lebensbescheinigung kann von der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung bestätigt werden. Eine persönliche Vorsprache des Rentenempfängers ist unerlässlich.

Das Finanzamt in Neubrandenburg ist das zuständige Finanzamt für die Rentner im Ausland. Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie beim Zentralen Finanzamt für Rentenempfänger mit Sitz im Ausland.

Ghetto-Renten

Anfang Juni 2014 hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG, „Ghetto-Renten“) beschlossen, mit der das ursprüngliche ZRBG an bedeutsamen Punkten nachgebessert wird. Unter anderem wird nun auch der Aufenthalt im Ghetto Shanghai für einen Anspruch auf Ghetto-Rente anerkannt. Die deutsche Rentenversicherung wird Anträge, die bisher abgelehnt worden waren, weil das Ghetto in Shanghai lag, neu überprüfen und die Betroffenen anschreiben.

Weitere Informationen zum Thema Ghetto-Renten finden Sie auf hier:

nach oben