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Informationen zur Kuriermitnutzung für die Bundestagswahl 2025

27.01.2025 - Artikel

Hinweis für Wahlteilnehmende in der VR China

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.

Sie haben für die Bundestagswahl die Möglichkeit, für Ihre Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg zu benutzen.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen, liegt allein bei Ihnen. Die Auslandsvertretungen können nicht zusagen, dass die Wahlunterlagen so rechtzeitig befördert werden können, dass der rechtzeitige Eingang der ausgefüllten Wahlzettel beim jeweiligen Wahlamt sichergestellt ist.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von den Auslandsvertretungen nur unter gleichzeitiger Vorlage der Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges übernommen werden. Einen Vordruck erhalten Sie bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, finden Sie den Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/

Bitte beantragen Sie frühzeitig den Eintrag in das Wählerverzeichnis bei Ihrem Wahlamt.

Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten

Die Wahlämter werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025 versenden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wahlamt. Auf diesen Versandtermin haben die Auslandsvertretungen keinen Einfluss.

Für Wählende, die aus einem außereuropäischen Gebiet wählen wollen, geschieht dies per Luftpost (vgl. § 28 Abs. 4 S. 3 Bundeswahlordnung).

Wahlberechtigten steht frei, sich für die Korrespondenz mit dem zuständigen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

Es besteht auch die Möglichkeit, hierfür stattdessen den Kurierweg des Auswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie für die Mitbenutzung des Kurierwegs neben den o.g. Aspekten auch die folgenden Punkte:

  1. Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet und mit dem Namen des Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag vom Wahlamt an folgende Adresse geschickt werden:
    Auswärtiges Amt
    für Generalkonsulat Kanton (bitte hier angeben, an welche Vertretung in China die Unterlagen gesendet werden sollen, z.B. Botschaft Peking oder Generalkonsulat Kanton)
    Kurstraße 36, 10117 Berlin
  2. Diese Sendungen werden auf dem regulären amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung geschickt.
  3. Die Auslandsvertretung legt die Sendung zur Abholung durch Sie bereit, leitet sie jedoch nicht innerhalb Chinas an Sie weiter. Bitte teilen Sie der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung Ihre E-Mail-Adresse mit, damit Sie über den Eingang der Unterlagen benachrichtigt werden können. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  4. Bitte informieren Sie die betroffene Auslandsvertretung per E-Mail, dass Sie mit Ihrem Wahlamt die Übersendung der Wahlunterlagen auf dem amtlichen Kurierweg vereinbart haben, damit Sie nach Eingang der Unterlagen kontaktiert werden können: Generalkonsulat Kanton - info@kanton.diplo.de
  5. Die Wahlunterlagen müssen grundsätzlich persönlich beim Generalkonsulat unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises innerhalb der Öffnungszeiten (s. unten) abgeholt werden.

Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Wahlämter

Wahlberechtigten steht frei, sich für die Korrespondenz mit dem zuständigen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

Für die Weiterleitung der Wahlbriefe auf dem amtlichen Kurier weg an die Wahlämter können Wahlbriefe bei der jeweiligen Auslandsvertretung abgegeben werden. Auch bei Einhaltung der entsprechenden Frist durch Sie kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Wahlzettel rechtzeitig zum Wahltermin beim jeweiligen Wahlamt eingehen.

Für das Generalkonsulat Kanton gilt:

  • Abgabeschluss für die Rücksendung von Wahlunterlagen über den Kurier des Generalkonsulats Kanton ist Donnerstag, der 13.02.2025, 09:00 Uhr.
  • Abgabe der Unterlagen im Rechts- und Konsularreferat, 14/F, TeemTower, 208 Tianhe Lu
  • Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr-12:00 Uhr und zusätzlich Mo-Do 13:30 Uhr-15:00 Uhr. Am Donnerstag, den 13.02.2025 ist der Rechts- und Konsularschalter für die Wahlunterlagen schon ab 08:30 Uhr geöffnet.


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