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Überbeglaubigung und Legalisation chinesischer Urkunden

Berlin, Deutschland, Stempelkarussell in einer Anwaltskanzlei

10.04.2008, Berlin, Deutschland - Stempelkarussell in einer Anwaltskanzlei. (QF, Behörde, Bürokratie, europäisch, hängen) 00A080410D007CARO.JPG, © picture alliance / Caro

Artikel

in den Provinzen Liaoning, Jilin und Heilongjiang

Vorbemerkung

Die Legalisation dient dem Nachweis der Echtheit ausländischer Urkunden. Durch die Legalisation erlangen ausländische Urkunden den Rechtsschein der Echtheit.

Die Legalisation bezieht sich nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde. Mit der Legalisation wird ausschließlich die Unterschrift des Ausstellers bestätigt.

Chinesische Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden zu legalisieren. Vergewissern Sie sich dennoch bei der zuständigen Behörde, ob eine Legalisation erforderlich ist.

Hinweise zum Vorgehen

Die folgenden Hinweise wurden nach hiesigem Kenntnisstand erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere für die Adressen und Telefonnummern chinesischer Stellen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Notarielle Urkunde

Chinesische Urkunden werden in der Regel nur für den Gebrauch innerhalb Chinas ausgestellt und können in dieser Form nicht legalisiert werden. Eine Legalisation ist nur möglich, wenn die Urkunde von einem öffentlichen Notariat der Volksrepublik China für die Verwendung im Ausland ausgestellt wurde. Somit werden keine Originalurkunden legalisiert, sondern ausschließlich notarielle Urkunden (chin. „公证书“ ).

Bitte wenden Sie sich mit der chinesischen Originalurkunde an das zuständige Notariat, welches Urkunden für die Verwendung im Ausland ausstellen kann (die Zuständigkeit richtet sich in der Regel danach, in welcher Stadt die Originalurkunde ausgestellt wurde).

Das Notariat erstellt anhand der Originalurkunde eine notarielle Urkunde, welche eine vom Notar beglaubigte Kopie der Originalurkunde sowie die Bestätigung der Echtheit der zugrundeliegenden Originalurkunde enthalten muss. Urkunden, in denen der Notar lediglich die Übereinstimmung von Original und Kopie beglaubigt, können nicht durch das Generalkonsulat legalisiert werden. Zudem fertigt das Notariat auch Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache bzw. lässt Übersetzungen bei einem ausgewählten Übersetzungsbüro anfertigen. Der Notar bestätigt im Regelfall auch die Richtigkeit der Übersetzung.

In Shenyang können Sie sich an das folgende Notariat wenden:

Notariat der Provinz Liaoning
8. Etage, Guangda Gebäude B
Beizhanlu 77
Shenhe Bezirk
Shenyang
Tel: (024)22519601, (024)22519602

辽宁省公证处
辽宁省沈阳市沈河区北站路77号
光达大厦B座南门8楼
电话 : (024) 22519601, (024) 22519602

Überbeglaubigung

Die notarielle Urkunde müssen Sie anschließend durch das Außenamt der jeweiligen Provinzregierung überbeglaubigen lassen. Sie oder ihre Verwandten, Freunde, Bekannten können sich an das jeweils zuständige Außenamt der Provinzregierung direkt wenden.
Die Adressen lauten:

Service Zentrum der Provinz Liaoning
für Beglaubigungen mit Auslandsbezug

Huanghe Nadajie 96-6
Huanggu Bezirk
Shenyang
Tel: (024)23271077

辽宁涉外认证服务中心
沈阳市皇姑区黄河南大街96-6号
电话 : (024)23271077

Regierungshalle der Provinz Jilin,
Schalter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten

Renmin Dajie 9999
Changchun
Tel: (0431)82752831

吉林省政务大厅外办窗口
长春市人民大街9999号
电话 : (0431)82752831

Amt für Auswärtige Angelegenheiten der Provinz Heilongjiang

Guogeli Dajie 298
Nangang Bezirk
Harbin
Tel: (0451)53633327

黑龙江省外事侨务办公室
哈尔滨市南岗区果戈里大街298号
电话 : (0451)53633327

Legalisation

Erst nach der Überbeglaubigung durch das jeweilige Außenamt der Provinzregierung können Urkunden durch das Generalkonsulat legalisiert werden. In der Regel übernimmt das Außenamt im direkten Anschluss an die Überbeglaubigung die Einholung des Legalisationsvermerks beim Generalkonsulat durch einen Boten. Diesen Service können Sie gegen eine Gebühr bei Visa-Agenturen bzw. direkt bei den Außenämtern der Provinzregierung in Anspruch nehmen.

Sie oder ein Bevollmächtigter können die vom Außenamt der Provinzregierung überbeglaubigten Urkunden auch persönlich zu den Publikumszeiten des Rechts- und Konsularservice im Generalkonsulat Shenyang zur Legalisation vorlegen. Im Regelfall können die Urkunden sofort legalisiert werden, so dass Sie die Urkunden nach einer Wartezeit wieder mitnehmen können.
Die Öffnungszeiten des Rechts- und Konsularservices sind von montags bis freitags 08:30 bis 11:30 Uhr.

Gebühren

Die Gebühr für den Legalisationsvermerk beträgt 28,25 Euro (gem. Ziffer 7.1 der Anlage 1 zur AABGebV AKostV). Die Gebühr können Sie entweder in bar in RMB zum jeweiligen Zahlstellenkurs des Generalkonsulats oder mit internationaler Kreditkarte (nur Visa- oder Mastercard) bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass keine Urkunden legalisiert werden können, die auf dem Postweg an das Generalkonsulat gesandt werden. Auch kann das Generalkonsulat nicht die Überbeglaubigung durch das chinesische Außenamt der Provinzregierung einholen.

Das deutsche Generalkonsulat in Shenyang kann nur öffentlich gefertigte Urkunden legalisieren, welche in seinem Amtsbezirk ausgestellt wurden. Der Amtsbezirk des Generalkonsulats erstreckt sich auf die Provinzen Liaoning, Jilin und Heilongjiang.

Urkunden aus anderen Amtsbezirken

Bitte wenden Sie sich bei Urkunden aus

  • Peking, Tianjin und den Provinze, Hebei, Henan, Hubei, Qinghai, Gansu, Xinjiang, Tibet, Innere Mongolei, Ningxia, Shaanxi, Shanxi, Hunan, Jiangxi und Shandong
    an die deutsche Botschaft in Peking
  • den Provinzen Jiangsu, Anhui und Zhejiang sowie der regierungsunmittelbaren Stadt Shanghai
    an das Generalkonsulat Shanghai
  • den Provinzen Sichuan, Guizhou, Yunnan und der regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing
    an das Generalkonsulat in Chengdu
  • den Provinzen Hainan, Guangdong, Fujian und dem Autonomen Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi
    an das Generalkonsulat in Kanton
  • aus Hongkong oder Macao
    an das Generalkonsulat in Hongkong

Mehr Informationen zur Legalisation der anderen deutschen Vertretungen finden Sie hier

Bei Rückfragen steht Ihnen der Rechts- und Konsularservice gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

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