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Informationen zu deutschem, chinesischem und internationalem Führerschein

Führerschein in China

Das Fahren von Fahrzeugen in der Volksrepublik China ohne chinesischen Führerschein ist nicht erlaubt. Auch ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend, da er in der Volksrepublik China nicht anerkannt wird.

Für einen Aufenthalt in China von bis zu 3 Monaten kann eine vorläufige Fahrerlaubnis erworben werden.

Für längere Aufenthalte ist der Erwerb einer regulären chinesischen Fahrerlaubnis erforderlich. Die chinesische Fahrerlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Bei der Beantragung sind Originale und Kopien von Identitätspapieren, Fotos, ein Gesundheitszeugnis und die deutsche Fahrerlaubnis mit Übersetzung vorzulegen. Außerdem muss ein computergestützter Test mit allgemeinen sowie speziell auf die chinesische Verkehrssituation abgestimmten Fragen bestanden werden.

Die notwendigen Formulare und verbindliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den zuständigen chinesischen Behörden.

Bitte beachten Sie, dass das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellt und mit Geldstrafe, Verwaltungshaft, Ausweisung und Wiedereinreiseverbot bestraft werden kann.

The Foreign Affairs Department of Beijing Motor Vehicle Administration

No. 18 Southeast 4th ring, Chaoyang District, Beijing 100023 (Southeast corner of Shi Ba Li Dian Nan Qiao, South 4th ring)
Telefon: +86-10-87625150
http://jtgl.beijing.gov.cn/jgj/jgj_page_key/index.html
(Webseite des Pekinger Amts für Öffentliche Sicherheit – ausschließlich auf Chinesisch)

Hilfestellung zur Erlangung des chinesischen Führerscheins erhalten Sie auch beim
German Centre for Industry and Trade Beijing
Landmark Tower2, Unit 1111
8 North Dongsanhuan Road
100004 Beijing
Tel. +86 10 6590 6919/20/21, Fax. +86 10 6590 7768
E-Mail: beijing@germancentre.org.cn
http://www.germancentre.org.cn/

Führerscheinverfahren für Ausländer in Chengdu:

Chengdu Motor Vehicle Administration
Guoning Cun, Xipu Zhen, Pixian, Chengdu 611731
Telefon: +86-28-8200 1010
Informationen können über die APP 12123 oder die APP 蓉e行 eingeholt werden

Führerscheinstelle im Amt für Öffentliche Sicherheit der Stadt Guangzhou,
1732 Hua Guan Road, Cencun, Tianhe Distrikt, Guangzhou
Tel: 8722-0001

Führerscheinstelle Shanghai
Qin Chun Lu 179, Minhang District
Telefon: 64987070
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr u. 13.30 - 16.00 Uhr

Führerscheinverfahren für Ausländer in Shenyang:
Shenyang Motor Vehicle Administration
Xinjia Cun, Yingda Xiang, Shenping Gonglu, Shenyang
Telefon: 024-89122122
Website: https://ln.122.gov.cn

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und erlaubt in einer Reihe von Ländern, allerdings nicht in der Volksrepublik China, das Führen eines Fahrzeugs. Welche Ländern dazu zählen, kann z.B. über Automobilclubs, Reiseveranstalter oder die jeweilige Auslandsvertretung erfragt werden. Zur Beantragung des Internationalen Führerscheines wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle an Ihrem (ggf. letzten) deutschen Hauptwohnsitz oder an die Stelle, die Ihren jetzigen deutschen Führerschein ausgestellt hatte.

Verlust des deutschen Führerscheins

Im Fall des Führerscheinverlusts können Auslandsvertretungen keinen neuen Führerschein ausstellen. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Internationalen Führerscheins weiterhelfen. In den Auslandsvertretungen liegen auch keine Antragsformulare vor, da sie nicht die Aufgaben einer Führerscheinstelle ausüben.

Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes.

Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone) haben. Die Regelung im Wortlaut: „Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.“

Aus praktischen Erwägungen empfiehlt es sich, sich an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle, die den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat, zu wenden.

Sobald Ihnen die zuständige Führerscheinstelle die Antragsformulare etc. zugesandt hat, kann die zuständige Auslandsvertretung bei Bedarf Ihre Unterschrift beglaubigen.

Chinesischer Führerschein in Deutschland

Inhaber einer chinesischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz begründen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis müssen beachtet werden.

Merkblatt der Botschaft zur Benutzung eines chinesischen Führerscheins in Deutschland

Pflichtumtausch deutscher Führerscheine

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte deutsche Führerscheine müssen bis zu einem bestimmten Stichtag in einen neuen deutschen Führerschein nach einheitlichem Muster umgetauscht werden. In unserem Merkblatt finden Sie weitere Informationen und die Stichtage für den Umtausch.

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR) unter Einbeziehung der Auslandsvertretungen und ermöglicht damit die notwendige Identitätsprüfung und die aufgrund von europäischen Vorgaben verpflichtende Sicherstellung, dass eine Person immer nur im Besitz eines Führerscheindokumentes ist.

Zuständige Behörde für den Umtausch bei Wohnsitz in einem Drittstaat (z.B. VR China) ist grundsätzlich jede untere Verwaltungsbehörde in Deutschland. Es wird empfohlen, die Behörde zu kontaktieren, die den Führerschein ausgestellt hat.


Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

1. Sie wenden sich direkt an die zuständige deutsche Führerscheinbehörde (empfohlen: Ausstellungsbehörde). Die notwendigen Unterlagen werden über die jeweiligen Landesbehörden bereitgestellt. Hinweis: Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro zzgl. Versand.

2. Sie lassen sich die Antragsunterlagen von der zuständigen Behörde direkt zusenden.

3. Sie senden die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen - inklusive biometrischem Passfoto - an die zuständige Behörde zurück und geben dabei an, an welche Auslandsvertretung der neue Führerschein übersandt werden soll.

4. Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung übersandt.

5. Die Auslandsvertretung
a) prüft Ihre Identität (anhand eines vorgelegten Ausweisdokuments)
b) händigt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus
c) zieht den alten Führerschein ein und
d) übersendet den alten Führerschein an die deutsche Behörde.

Sollte Ihr alter Führerschein nicht mehr vorhanden sein, kontaktieren Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt bzw. eine Erklärung nach § 5 StVG verlangen, wird ein dafür vorbereiteter Vordruck mit dem neuen Führerschein an die Auslandsvertretung übersandt.

Merkblatt der Auslandsvertretungen mit Stichtagen für den Umtausch

Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Umtausch

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