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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Willkommen bei den deutschen Vertretungen in der Volksrepublik China
Ab dem 12.10.2025 greift das neue EES (Entry Exit System) an Flughäfen der Europäischen Union. Dies betrifft alle nicht-EU/EWR/CH Staatsbürger. Weitere Informationen finden Sie hier.
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich 31. Dezember 2026. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur visumsfreien Einreise bereit. Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin. Nur die für den Einzelfall zuständige chinesische Behörde kann chinesische Visa erteilen, verlängern oder Auskünfte zum Verfahren geben.
Hinweis: Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren.
Botschafterin Dr. Patricia Flor
Zu unseren Werten stehen, Risiken vorbeugen, aber auch Gemeinsamkeiten erkennen und Wege der Zusammenarbeit finden – so sehe ich meine Aufgabe.