Neues Gebührenrecht
Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
| Euro
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 56,43
| Festgebühr
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärung
| 79,57
| Festgebühr
|
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) Chengdu
Kanton Peking Shanghai Shenyang
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24,37
24,37
25,72
25,72
23,76
| ortsabhängig
|
Legalisation von Urkunden Chengdu
Kanton
Peking Shanghai
Shenyang
|
29,27
29,69
31,16
31,16
29,09
| ortsabhängig
|
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung
Chengdu
Kanton Peking Shanghai
Shenyang
|
100,31
100,31 98,29
98,29
103,69
| ortsabhängig
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