Gebührenrecht
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht. Alle Gebühren sind zahlbar in CNY zum Tageskurs der Zahlstelle der Auslandsvertretung.
| Euro
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 56,43
| Festgebühr
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärung
| 79,57
| Festgebühr
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Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) Chengdu
Kanton Peking Shanghai Shenyang
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24,37
24,37
25,72
24,61
23,76
| ortsabhängig
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| |
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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung
Chengdu
Kanton Peking Shanghai
Shenyang
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100,31
100,31 98,29
96,85
103,69
| ortsabhängig
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Weitere Informationen zum Gebührenrecht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.