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Benutzung eines chinesischen Führerscheins in Deutschland

08.10.2024 - Artikel

Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland

Inhaber einer chinesischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz begründen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die die Fahrerlaubnis in China ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen der chinesischen Fahrerlaubnis müssen beachtet werden. Gemäß der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung müssen chinesische Führerscheine zur Benutzung in Deutschland im Original mitgeführt werden und mit einer deutschen Übersetzung versehen sein. Bei Führerscheinen aus Hongkong muss keine Übersetzung mitgeführt werden.

Die deutschen Übersetzungen können gefertigt werden durch einen gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in Deutschland (Kontaktadressen finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen) oder eine amtliche chinesische Stelle.

In der Praxis hat sich bewährt, für den chinesischen Führerschein mitsamt deutscher Übersetzung eine notarielle Urkunde mit Apostille erstellen zu lassen. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:

1) Bitte wenden Sie sich mit dem chinesischen Führerschein an das zuständige chinesische Notariat, welches Urkunden für die Verwendung im Ausland ausstellen kann. Das Notariat erstellt anhand des chinesischen Führerscheins eine notarielle Urkunde und fertigt eine Übersetzung in die deutsche Sprache bzw. lässt Übersetzungen bei einem ausgewählten Übersetzungsbüro anfertigen. Der Notar bestätigt im Regelfall auch die Richtigkeit der Übersetzung.

2) Die notarielle Urkunde müssen Sie anschließend durch das chinesische Außenministerium in Peking oder das örtlich zuständige Außenamt der Provinzregierung mit einer Apostille versehen lassen. Ausführliche Informationen zur Apostille für chinesische Urkunden erhalten Sie auf unserer Website, sowie der Website des chinesischen Außenministeriums. Auf den dort verfügbaren Merkblättern finden Sie auch Anschriften von Serviceagenturen, die bei der Einholung der Apostille behilflich sein können.

Ständiger Aufenthalt in Deutschland

Sofern in Deutschland ein ordentlicher Wohnsitz begründet wird, kann die chinesische Fahrerlaubnis mit einer deutschen Übersetzung (siehe vorheriger Abschnitt) bis zu sechs Monate benutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und ein in Deutschland ausgestellter Führerschein ist erforderlich.

Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist zur Benutzung des chinesischen Führerscheins auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

Weitergehende Hinweise

Ausführliche Informationen für Inhaber ausländischer Führerscheine, insbesondere zur Umschreibung in Deutschland, finden Sie im Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das wir für Sie in deutscher und englischer Sprache bereithalten.

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