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Beurkundungen, Beglaubigungen, Legalisation und Gebühren

Beglaubigung, © Photothek.de
Informationen zu öffentlichen Urkunden, Führungszeugnis und Identitätsprüfung sowie Gebühren
Beurkundungen und Beglaubigungen
Die Informationen im Merkblatt sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.
Legalisation
Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte - oder umgekehrt - sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden.
Urkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Chinesische Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden in legalisierter Form vorzulegen.
Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr
Das Legalisationsverfahren wird nicht nur von der Botschaft durchgeführt, sondern von der jeweils zuständigen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk die notarielle Urkunde ausgestellt wurde.
Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, können Sie dem Konsulatfinder entnehmen.
Die deutschen Auslandsvertretungen sind nicht befugt, deutsche Urkunden zu legalisieren. Informationen zur Legalisation von deutschen Urkunden finden Sie hier:
Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
Führungszeugnis
Zuständig für die Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz. Auf der Webseite des Bundesjustizamts finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Führungszeugnis, insbesondere auch zur Verwendung im Ausland und der Einholung eventuell notwendiger Überbeglaubigungen.
Für Inhaber von elektronischen Personalausweisen mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besteht die Möglichkeit, ein deutsches Führungszeugnis online zu beantragen, wenn Sie über ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises verfügen. Falls eine Online-Beantragung nicht möglich ist, müssen Anträge aus dem Ausland mit einer amtlichen Bestätigung versehen sein. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung kann diese amtliche Bestätigung auf dem Antrag während der jeweiligen Schalteröffnungszeiten vornehmen. Die Gebühr beträgt 34,07 Euro, zu zahlen bar in RMB oder mit internationaler Kreditkarte (nur Master und Visa). Bitte legen Sie bei Vorsprache auch Ihren Reisepass vor.
Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses online PDF / 1 MB
Hinweise zur Beantragung PDF / 778 KB
Chinesisches Straffreiheitszeugnis
Nach Auskunft des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit der VR China ist ein chinesisches Führungszeugnis für Ausländer beim örtlich zuständigen Public Security Bureau (PSB) zu beantragen, an der der Meldewohnsitz besteht bzw. zuletzt bestand. Vorzulegen sind der Pass mit chinesischen Aufenthaltstiteln sowie -falls zutreffend- die chinesische Arbeitserlaubnis.
Für die Einholung eines Straffreiheitszeugnisses in Peking kann auch folgende Serviceagentur genutzt werden: Shuang Xiong Foreign Service Co., Tel. +86 (0)10 6402 7616 und +86 (0)10 6402 7613.
In Shanghai kann das Zeugnis auch über das Shanghai Notary Public Office beantragt werden. Die Adresse finden Sie in der Rechtsanwaltsliste Shanghai, Ziffer IV.
In Shenyang kann über diese englischsprachige Telefonhotline des Public Security Bureau das konkrete Prozedere erfragt werden: +86 (0)24 8689 0941.
In Kanton werden Führungszeugnisse für Ausländer über das Guangzhou Notary Public Office, 42 Cangbian Road, beantragt. Tel: +86 (20) 8318 3060 und 8335 0742. Wegen sehr schlechter telefonischer Erreichbarkeit des Notariats empfiehlt sich die persönliche Vorsprache.
In Chengdu werden Führungszeugnisse für Ausländer über das Chengdu Notary Public Office (Guancheng Plaza, Gebäude 1, Shuncheng Str. Nr.308, Qingyang Bezirk oder Oriental Hope Center, Gebäude 2, Nr. 333 Nordabschnitt der Yizhou Ave., High-Tech-Zone) beantragt. Tel.: +86 (28) 86255556, +86 (28) 962626.
Identitätsprüfung
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- EUR und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.
Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer an ihren Standorten in Peking, Shanghai und Kanton wenden.