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Leben und Arbeiten in China

Landkarte von China

Landkarte China, © Colourbox

Artikel

Informationen zu den Themen Beantragung und Verlängerung chinesischer Visa, Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer in China, Online Job Market der AHK, Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige und zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in China.

Beantragung und Verlängerung chinesischer Visa

Die Erteilung und Verlängerung chinesischer Visa unterliegt chinesischem Aufenthaltsrecht. Nur die für den Einzelfall zuständige chinesische Behörde kann chinesische Visa erteilen, verlängern oder Auskünfte zum Verfahren geben. Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung können sich jederzeit ändern und sind vom Einzelfall abhängig. Sie sollten sich daher rechtzeitig mit der zuständigen chinesischen Behörde in Verbindung setzen.

Einreisevisa

Nach hier vorliegenden Informationen ist eine Einreise in die VR China nur mit einem gültigen Visum möglich. Das Visum ist vor der Einreise bei dem für Ihren Wohnsitzort zuständigen chinesischen Konsulat einzuholen.

Informationen zu chinesischen Einreisevisa und zu den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin oder beim Chinese Visa Application Service Center.

Visaverlängerung

Bei der Verlängerung von chinesischen Visa in China wenden Sie sich bitte an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ein- und Ausreisestelle des Büros für Öffentliche Sicherheit (Public Security Bureau, PSB - Entry & Exit Department). Hier finden Sie die Adressen der wichtigsten Public Security Bureaus in China.

Die deutschen Auslandsvertretungen können keine verbindlichen Informationen zu den chinesischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erteilen.

Sozialversicherungspflicht für ausländische Beschäftigte in China

Seit Juli 2011 ist in China das neue Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Damit gibt es erstmals einen landesweit verbindlichen Rechtsrahmen für die Renten-, Kranken-, Arbeitsunfall-, Arbeitslosen sowie Mutterschaftsversicherung. Beitragspflichtig zur chinesischen Sozialversicherung sind gemäß Art. 97 des Gesetzes auch in China beschäftigte Ausländer.

Das zuständige Ministerium für Personal und Soziale Sicherheit hat hierzu mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 „Vorläufige Regularien“ erlassen. Die Einzelheiten der tatsächlichen Umsetzung sind allerdings abhängig von der Praxis der jeweils zuständigen lokalen Behörden.

Nach dem zwischen Deutschland und China geltenden Sozialversicherungsabkommen sind unter den dort näher geregelten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die von ihren in Deutschland ansässigen Arbeitgebern vorübergehend in China eingesetzt werden, von der Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in China ausgenommen. Auch in diesen Fällen besteht aber eine Beitragspflicht zur Kranken-, Arbeitsunfall- und Mutterschaftsversicherung.

Informationen zur weiteren Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei vorübergehender Beschäftigung in China enthält das vom GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) in Bonn herausgegebene Hinweisblatt „Arbeiten in China“.

Online Job Market der AHK

Der DE Job Market der Auslandshandelskammern in Greater China ist das größte deutsch-chinesische Jobportal seiner Art. Die Online Plattform bringt potenzielle Arbeitnehmer mit deutschem, beruflichem Hintergrund und Arbeitgeber in Greater China zusammen. Nutzen Sie dieses interaktive Tool für eine erfolgreiche Arbeitssuche.

Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige

Sie möchten auf Zeit oder Dauer nach China auswandern? Die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige des Bundesverwaltungsamtes gibt Ihnen Auskunft auf die meistgestellten Fragen zum Leben und Arbeiten im Ausland.

Anerkennung ausländischer (deutscher) Bildungsabschlüsse in China

In China gibt es nur eine zentrale Stelle, die ausländische Schulabschlüsse für alle chinesischen Institutionen verbindlich bewerten darf. Dies ist das Chinese Service Center for Scholarly Exchange.

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Es empfiehlt sich, zunächst mit dem potentiellen Arbeitgeber in China zu klären, ob ein derartiges Anerkennungsverfahren durchgeführt werden muss oder ob ggfls. die Vorlage einer Übersetzung oder der deutschen Originalurkunde mit Legalisationsvermerk der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland ausreichend ist.

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