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Haustiere
Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Haustieren
Ein- und Ausfuhr von Haustieren nach bzw. aus China
Die Ein- und Ausfuhr von Haustieren in die bzw. aus der VR China ist im chinesischen Recht geregelt. Die deutschen Auslandsvertretungen dürfen rechtsverbindliche Auskünfte zu chinesischem Recht nicht erteilen – auch weil die Auslandsvertretungen über Änderungen der Regelungen nicht informiert werden. Bitte wenden Sie sich für rechtsverbindliche Auskünfte an die zuständigen chinesischen Behörden (Zoll oder Quarantänebehörde AQSIQ) bzw. an Tierkliniken, Serviceagenturen oder Tierärzte, die sich auf diese Fragen spezialisiert haben. Auch Ihr Umzugsunternehmen oder die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland können ggf. behilflich sein.
Für die Ausfuhr von Haustieren aus der VR China benötigen Sie insbesondere einen Gesundheitsreport und eine Ausreisebescheinigung für Ihr Haustier. Informationen zur Beschaffung dieser Dokumente sollten Sie frühzeitig vor der geplanten Ausreise von den chinesischen Behörden oder einer Serviceagentur einholen.
Das Generalkonsulat Shanghai hat Kontaktdaten zu amtlich anerkannten Tierkliniken in Shanghai und Quarantäneämtern in seinem Amtsbezirk (Provinzen Anhui, Jiangsu und Zhejiang) zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Nachfolgend sind einige private Unternehmen genannt, die bei der Ein- und Ausfuhr von Haustieren in China behilflich sein können. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Unternehmen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und hat keine anderweitige Bedeutung.
Doctors Beck & Stone
Qingshan Lu 66, Minhang, Shanghai
Tel.: +86-21-64029226
Weixin ID: DRBNSMH
International Center for Veterinary Services
Shanghai M&D Pet Service Co. Ltd.
Office 227, South Part, Second floor,
Pudong, Shanghai
Tel.: +86-1390-174-7768
Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union sind auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereitgestellt.
Geschütze Tierarten
In der Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz können Sie prüfen, ob ein Tier artenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. aus dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) unterliegt. Dies kann Auswirkungen auf die Bestimmungen zur Einfuhr des Tieres haben.