Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung deutscher Staatsangehöriger in China

27.08.2024 - Artikel

Eheschließung in China

Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Erfahrungen der Auslandsvertretungen und sollen als erste Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in der VR China die Ehe schließen wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen chinesischen Standesamt nach den Voraussetzungen in Ihrem Fall.

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der VR China zu heiraten, müssen nach
unserer Information gegenwärtig folgende Unterlagen bei den chinesischen Behörden vorlegen:

  • einen gültigen deutschen Reisepass,
  • ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille,
  • mindestens 3 Fotos (Querformat 4,0 x 6,0 cm mit einfarbigem Hintergrund, Halbkörperfotos, ohne Kopfbedeckung, möglichst Hochglanz), auf denen die Verlobten gemeinsam abgebildet sind
  • bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. eine Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

Ehefähigkeitszeugnis

Für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt die Zuständigkeit beim Standesamt an Ihrem aktuellen gemeldeten deutschen Wohnsitz, sonst an Ihrem zuletzt gemeldeten deutschen Wohnsitz.

Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen dort vorzulegen sind. Die Unterlagen müssen Sie selbst an das Standesamt übermitteln.

Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie von Ihrem deutschen Standesamt; auf unserer Homepage halten wir hier ebenfalls ein Formular bereit.

Sollten Sie den Antrag nicht persönlich beim Standesamt in Deutschland stellen, müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beglaubigen lassen. Unterschriftsbeglaubigungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung an den jeweiligen Auslandsvertretungen unter Vorlage des Reisepasses vorgenommen.

Die Gebühr gem. Ziff. 5.1.2 der Anlage 1 zur AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts, gültig ab 01.10.2021) beträgt 56,43 Euro, zahlbar in CNY oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Mastercard oder Visakarte). Am Generalkonsulat Chengdu ist derzeit nur Barzahlung möglich.

Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis

Folgende Unterlagen werden vom Standesamt für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel benötigt:

  • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (ggf. mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers)
  • beglaubigte Passkopien beider Verlobter
  • Geburtsurkunden bzw. bei Geburt in China: vom chinesischen Notar erstellte Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde (bei Geburt in China nach 1996: medizinische Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde) beider Verlobter
  • Ledigkeitsnachweis und ggf. auch eidesstattliche Erklärung zum Familienstand des/der ausländischen Verlobten
  • Heirats- und Scheidungsurkunde eventueller Vorehen

Chinesische Urkunden sind in Form von „notariellen Urkunden“ mit deutscher Übersetzung und in legalisierter Form bzw. mit Apostille vorzulegen. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen zu Apostille und Legalisation.

„Cohabitation certificate“

Bitte beachten Sie, dass deutsche Auslandsvertretungen keine Bescheinigung zum eheähnlichen Zusammenleben („Cohabitation Certifiacte“) erteilen können, auch wenn die Vorlage einer solchen von den Behörden eines anderen Staates verlangt werden mag. Das deutsche Recht kennt lediglich die Institution der Ehe (Nachweis Heiratsurkunde), bei homosexuellen Paaren zusätzlich die Lebenspartnerschaft (konnte bis 30.09.2017 eingegangen werden, Nachweis: Standesamtliche Lebenspartnerschaftserklärung). Den Begriff der „heterosexuellen Lebensgemeinschaft“ (eheähnliche Gemeinschaft) kennt das deutsche Recht im Gegensatz zu den Rechten anderer Staaten nicht, so dass mangels Rechtsgrundlage eine deutsche konsularische Bescheinigung über das eheähnliche Zusammenleben nichtverheirateter Paare nicht erteilt werden kann.

Anerkennung in Deutschland

Eine in der VR China geschlossene Ehe wird in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Nach der Trauung erhalten beide Ehegatten jeweils ein rotes Heiratsbuch in chinesischer Schrift als Nachweis über die Eheschließung. Zur Verwendung bei einer deutschen Behörde muss die chinesische Heiratsurkunde legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein.

Die im Ausland geschlossene Ehe kann freiwillig in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

nach oben