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Deutsches Eheregister

07.12.2023 - Artikel

Für den Nachweis einer in der VR China geschlossenen Ehe ist die mit einer Apostille versehene chinesische Heiratsurkunde völlig ausreichend. Hinweise zum Apostilleverfahren für chinesische Urkunden zur Verwendung bei deutschen Behörden finden Sie hier.

Zusätzlich können Sie freiwillig auf Antrag eine gebührenpflichtige Registrierung in einem deutschen Eheregister vornehmen lassen. Nach der Eintragung kann vom Standesamt jederzeit eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Sofern einer der Ehegatten noch in Deutschland gemeldet ist, wird der Eintrag im Eheregister des Standesamtes am Wohnsitz geführt. Falls kein Meldewohnsitz mehr in Deutschland besteht, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes einer der Ehepartner in Deutschland für die Eintragung im Eheregister zuständig.

Bei Wunsch nach einem solchen Eintrag kann der Antrag über die deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

Diese Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

  • ausgefüllter Antrag (das Antragsformular finden Sie hier)
  • chinesische Heiratsurkunde mit Apostille oder Legalisation
  • Reisepässe beider Ehepartner (die aktuellen wie auch die Reisepässe, die im Zeitpunkt der Eheschließung gültig waren)
  • Geburtsurkunden beider Ehepartner
  • sofern ein Ehegatte bereits zuvor verheiratet/verpartnert war: Nachweis über Vorehe(n)/ Partnerschaft(en) und deren Auflösung

Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Informationen zur Apostille für chinesische Urkunden finden Sie hier.

Alle Unterlagen werden in Form beglaubigter Fotokopien an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Dazu müssen Sie die jeweiligen Originale vorlegen; wir geben sie Ihnen anschließend zurück.

Im Rahmen der Eheregistrierung kann auch eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden. Wird ein Ehename bestimmt, müssen beide Ehegatten persönlich vorsprechen und den Antrag unterschreiben.

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fallen folgende Gebühren gem. Ziff. 5.1.1 bis 5.1.3 der Anlage 1 zur AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts, gültig ab 01.10.2021) an:

  • für Unterschriftsbeglaubigungen 56,43 EUR (bzw. 79,57 EUR, sofern eine Namenserklärung abgegeben wird),
  • für die Beglaubigung von Fotokopien üblicherweise 26,- EUR.

Sämtliche Gebühren sind zahlbar in bar in RMB oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Master Card oder Visa). Am Generalkonsulat Chengdu ist derzeit nur Barzahlung möglich.

Die Beurkundung der Eheschließung durch das zuständige deutsche Standesamt ist ebenfalls gebührenpflichtig. Gebühren und Auslagen für den Eintrag im Eheregister und die Ausstellung von Heiratsurkunden werden durch das zuständige Standesamt nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts erhoben. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragstellenden erhalten dafür eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten vom zuständigen Standesamt. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Standesamt ab. Die Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.

Vorsprache

In Eheangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

Bei Ihrer persönlichen Vorsprache sind alle Unterlagen vollständig vorzulegen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Schalteröffnungszeiten. Wenn Sie nicht wissen, welche der Auslandsvertretungen für Sie zuständig ist, konsultieren Sie unseren Konsulatsfinder.

Persönliche Vorsprache ist nur nach einer Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Vorabübersendung des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Rechts- und Konsularreferat.

Persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung (elektronisch) möglich.
Antragsbegründende Unterlagen sind vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Rechts- und Konsularreferat.

Link zur Terminvergabe

Persönliche Vorsprache ist nur nach einer Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Vorabübersendung des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Rechts- und Konsularreferat.

Persönliche Vorsprache ist nur nach einer Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Vorabübersendung des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Rechts- und Konsularreferat.

Persönliche Vorsprache ist nur nach einer Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Vorabübersendung des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen vorab per E-Mail erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Rechts- und Konsularreferat.

Deutsche Personenstandsurkunden

Falls die Eheschließung bereits in Deutschland beurkundet worden ist, können Sie Personenstandsurkunden aus Deutschland beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen; lesen Sie hier mehr.

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