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Beantragung eines neuen Reisepasses

27.11.2023 - Artikel

Die Auslandsvertretungen stellen für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Die Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung aller Sorgeberechtigter vorsprechen.
Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unsere Informationen zur Geburt von deutschen Staatsangehörigen in China.

Unterlagen

Beim Generalkonsulat in Chengdu sind alle Unterlagen im Original und einfacher Kopie vorzulegen; bei der Botschaft in Peking und den Generalkonsulaten in Shanghai, Shenyang und Kanton sind die Unterlagen nur im Original ohne weitere Fotokopien vorzulegen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangt werden.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  1. ausgefülltes Antragsformular
  2. 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (vgl. hierzu Fotomustertafel und Schablonen für Passfotos)
  3. bisheriger Reisepass (und alle weiteren vorhandenen deutschen Ausweisdokumente, z.B. Personalausweis und/oder Zweitpass) im Original
  4. Geburtsurkunde oder ggfs. notarielle Geburtsbescheinigung (bei Geburt in China vor 1996)*
  5. chinesische Aufenthaltserlaubnis (Visum oder residence permit)
  6. die chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung (polizeiliche Anmeldebescheinigung) – nicht älter als 6 Monate
  7. falls zutreffend: Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes
  8. falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung; bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland: Auszug aus dem deutschen Geburtenregister mit Hinweis auf § 4 Abs. 3 StAG
  9. falls zutreffend: Nachweis zur Namensführung (z.B. Heiratsurkunde*)

Für Minderjährige sind zusätzlich vorzulegen:

  • ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
  • gültige Reisepässe der Eltern
  • Heiratsurkunde* der Eltern oder ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde*, falls ein Elternteil verstorben ist.

* Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Informationen zur Apostille für chinesische Urkunden finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass bei konsularischen Eheschließungen in chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland ebenfalls eine notarielle Heiratsurkunde mit Apostille vorzulegen ist.

Personenstandsurkunden aus Deutschland sind beim zuständigen deutschen Standesamt zu beantragen. Lesen Sie hier mehr.

Sämtliche Gebühren sind bar in RMB oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Master oder Visa) zu zahlen. Am Generalkonsulat Chengdu ist derzeit nur Barzahlung möglich. Eine Übersicht der Passgebühren finden Sie auf unserer Website.

Bearbeitungszeit

Die biometrischen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Postlaufzeiten ca. 6 bis 10 Wochen. Durch Zahlung eines Express-Zuschlags in Höhe von 32,- Euro kann die Wartezeit auf ca. 2 bis 3 Wochen verkürzt werden.

Vorläufige Reisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe, die direkt von der Auslandsvertretung ausgestellt werden und in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen ausgehändigt werden können. Sie werden allerdings nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.

Kinderreisepässe sind seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde in Deutschland eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem ist in diesem Fall die doppelte Grundgebühr zu zahlen.

Abholung

Bei Abholung des neuen Passes ist der alte Pass zur Entwertung vorzulegen. Der entwertete Pass wird zur Übertragung des chinesischen Aufenthaltstitels wieder ausgehändigt. Nach chinesischem Recht muss die Übertragung des chinesischen Visums in den neuen Pass grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich für eine eventuelle Umschreibung beim örtlich zuständigen Amt für Ein- und Ausreiseangelegenheiten (PSB), da dies unterschiedlich gehandhabt wird.

Terminvereinbarung

Für die Passbeantragung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Durch Klick auf den Orts
namen kommen Sie zum jeweiligen Terminvergabesystem:

Chengdu
Kanton
Peking
Shanghai
Shenyang

Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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