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Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis

24.11.2023 - Artikel

Sie können Ihren chinesischen Wohnort in Ihren Reisepass und Ihren Personalausweis eintragen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Deutschland abgemeldet sind und somit nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit 1 Kopie vor (bei der Botschaft Peking und dem Generalkonsulat Shenyang genügt Vorlage des Originals):

  • Ihren Reisepass (ggf. auch Zweitpass) mit 1 Kopie der Identitätsseite und des chinesischen Visums bzw. Ihren Personalausweis
  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular („Antrag Wohnortänderung“)
  • die Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes im Original
  • die chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung (polizeiliche Anmeldebescheinigung) – nicht älter als sechs Monate

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.
Die Änderung des Wohnortes ist kostenlos und kann, sofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofort im Pass/Personalausweis eingetragen werden.

Bei Wohnortänderung im Reisepass sollte auch immer zeitgleich eine Wohnortänderung im Personalausweis vorgenommen werden.

Zur Wohnortänderung können Sie entweder persönlich in der Passstelle vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen. Wenn Sie einen Bevollmächtigten schicken möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (auf deutsch oder englisch), die von Ihnen unterzeichnet wurde und den Bevollmächtigten genau bezeichnet (Familienname, Vorname, Geburtsdatum). Neben den oben genannten Dokumenten und der schriftlichen Vollmacht hat der Bevollmächtigte auch sein eigenes gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis von Minderjährigen geändert werden, müssen beide Sorgeberechtigten vorsprechen oder die Vollmacht unterschreiben. Sofern nur ein Elternteil persönlich in der Passstelle vorspricht, ist von diesem Elternteil eine formlose Vollmacht, unterschrieben vom anderen Elternteil, vorzulegen. In jedem Fall sind Kopien der Pässe beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen.

Jugendliche ab 16 Jahren können die Wohnortänderung im Personalausweis allein beantragen.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Schalteröffnungszeiten der für Sie zuständigen Auslandsvertretung zur Beantragung der Wohnortänderung.


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.


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