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Beantragung eines Personalausweises
Einen Personalausweis können Sie nur beantragen, wenn Sie persönlich vorsprechen. Auch minderjährige Personalausweisbewerber müssen persönlich und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorsprechen. Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen. Ist ein Sorgeberechtigter verhindert, ist dessen schriftliche Zustimmung zu dem Antrag vorzulegen.
Buchen Sie bitte vorher einen Termin.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises.
Bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
(Beim Generalkonsulat in Chengdu sind alle Unterlagen im Original und einfacher Kopie vorzulegen; bei der Botschaft in Peking und den Generalkonsulaten in Shanghai, Shenyang und Kanton sind die Unterlagen nur im Original ohne weitere Fotokopien vorzulegen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangt werden.)
- ausgefülltes Antragsformular
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monte (vgl. hierzu Fotomustertafeln und Schablonen für Passbilder
- bisheriger Personalausweis im Original
- Geburtsurkunde bzw. vom chinesischen Notar erstellte Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde (bei Geburt in China nach 1996: medizinische Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde)
- chinesische Aufenthaltserlaubnis (Visum oder residence permit)
- chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung (polizeiliche Anmeldebescheinigung) – nicht älter als 6 Monate
- ggf. Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes
- ggf. Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung
- ggf. Nachweis zur Namensführung (z.B. Heiratsurkunde*)
Für Minderjährige sind zusätzlich vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
- Geburtsurkunde bzw. bei Geburt in China: medizinische Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde
- Reisepässe/Personalausweise der Eltern
- Heiratsurkunde* der Eltern oder ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde*, falls ein Elternteil verstorben ist
Gebühren
Sie können in bar in RMB oder per Kreditkarte (nur Mastercard oder Visa) bezahlen. Eine Übersicht der Personalausweisgebühren finden Sie auf unserer Webseite.
PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller ist in China nicht zugelassen.
a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in China, wird der PIN-Brief an die Pass-/Personalausweisstelle der für Sie zuständigen Auslandsvertretung versandt.
b) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die für Sie zuständige Auslandsvertretung schicken lassen.
Wird der PIN-Brief direkt an die Auslandsvertretung geschickt, kann der PIN-Brief nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe des PIN-Briefs an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs ist in China nicht möglich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt 6 bis 8 Wochen.
Abholung
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,
• wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der zuständigen Auslandsvertretung gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
• wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).
Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Die Öffnungszeiten zur Abholung Ihres Personalausweises und ggf. PIN-Briefs entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den Öffnungszeiten der zuständigen Auslandsvertretung. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis besitzen) mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.
Zur Abholung Ihres Personalausweises (nicht des PIN-Briefs) können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Versendung des Personalausweises auf dem Postweg nicht möglich ist.
Für Rückfragen steht Ihnen die jeweilige Rechts- und Konsularabteilung gerne zur Verfügung.
* Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Die Merkblätter zur Legalisation chinesischer Urkunden finden Sie hier. Personenstandsurkunden aus Deutschland sind beim zuständigen deutschen Standesamt zu beantragen; lesen Sie hier mehr.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.