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Aufnahme einer Verpflichtungserklärung

03.04.2024 - Artikel

Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt,

  • wenn der Visaantragsteller der ausländische Ehegatte eines deutschen oder EU-/EWR-Staatsangehörigen ist. In diesem Fall genügt eine formlose Einladung, die Heiratsurkunde (im Original und in Kopie) und eine Passkopie des deutschen bzw. EU-/EWR-Ehegatten.

In allen anderen Fällen können Sie im Rechts- und Konsularreferat der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage folgender Unterlagen eine Verpflichtungserklärung (gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz) abgeben:

  • gültiger Reisepass (im Original) des Verpflichtungsgebers
  • Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der jeweiligen Auslandsvertretung haben (z.B. durch Eintrag des Wohnortes in Ihrem deutschen Reisepass oder durch Vorlage der chinesischen polizeilichen Meldebescheinigung).
  • gültige chinesische Aufenthaltserlaubnis (residence permit for foreigners). Sofern Sie ein chinesisches Visum für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage besitzen, ist von einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der VR China auszugehen. In diesem Fall wenden Sie sich für die Verpflichtungserklärung bitte an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
  • Passkopie der Person, für die Sie sich verpflichten
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate eines deutschen Kontos. Sollten Sie nur über Vermögen außerhalb Deutschlands oder außerhalb der EU verfügen, können wir die Bonität grundsätzlich nicht bestätigen.
  • Ggfs. weitere Nachweise Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit/Bonität. Dazu gehören z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitsvertrag, Bescheinigung der deutschen Bank über regelmäßige Einkünfte der letzten drei Monate.

Bitte legen Sie alle verfügbaren Nachweise im Original und in einfacher Kopie vor. Durch die Vorlage nur eines Nachweises (z. B. nur Arbeitsvertrag) kann die finanzielle Leistungsfähigkeit oft nicht glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie bei der Vorlage von Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers, dass diese den Aussteller der Bescheinigung eindeutig erkennen lassen.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29 EUR, zahlbar bar in RMB oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Mastercard oder Visacard). In Chengdu ist nur Barzahlung möglich.

Für das Generalkonsulat Kanton gilt: Sie kann zu den Öffnungszeiten des Konsularschalters der jeweiligen Auslandsvertretung ohne Terminvereinbarung abgegeben werden.

Für das Generalkonsulat Shenyang gilt: Sie kann nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

Für die Generalkonsulate Shanghai und Chengdu, sowie die Botschaft Peking gilt folgende abweichende Regelung: Bitte übersenden Sie alle Unterlagen/ Informationen vorab per Mail an rk-information@shan.diplo.de (für GK Shanghai), visa@cheng.diplo.de (für GK Chengdu), bzw. konsulat@peki.diplo.de (für Botschaft Peking). Kommen Sie nur nach Terminvereinbarung zur Auslandsvertretung

Beachten Sie bitte aktuelle Ankündigungen zu den Öffnungszeiten der Auslandsvertretung auf unserer Homepage.

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