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Beantragung eines neuen Reisepasses
Die Auslandsvertretungen stellen für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Die Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung aller Sorgeberechtigter vorsprechen.
Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unsere Informationen zur Geburt von deutschen Staatsangehörigen in China.
Unterlagen
Beim Generalkonsulat in Chengdu sind alle Unterlagen im Original und einfacher Kopie vorzulegen; bei der Botschaft in Peking und den Generalkonsulaten in Shanghai, Shenyang und Kanton sind die Unterlagen nur im Original ohne weitere Fotokopien vorzulegen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangt werden.
Sämtliche Gebühren sind bar in RMB oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Mastercard oder Visa) zu zahlen. Am Generalkonsulat Chengdu ist derzeit nur Barzahlung möglich. Eine Übersicht der Passgebühren finden Sie auf unserer Website.
Personenstandsurkunden aus Deutschland sind beim zuständigen deutschen Standesamt zu beantragen. Lesen Sie hier mehr.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (vgl. hierzu Fotomustertafel und Schablonen für Passfotos)
- bisheriger Reisepass (und alle weiteren vorhandenen deutschen Ausweisdokumente, z.B. Personalausweis und/oder Zweitpass) im Original
- Geburtsurkunde bzw. vom chinesischen Notar erstellte Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde (bei Geburt in China nach 1996: medizinische Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde), ggf. mit Apostille*
- chinesische Aufenthaltserlaubnis (Visum oder residence permit)
- chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung (polizeiliche Anmeldebescheinigung), nicht älter als 6 Monate – nur für Personen, die neben der deutschen nicht auch die chinesische Staatsangehörigkeit haben
- falls im bisherigen Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist:
Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes - falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung; bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland: Auszug aus dem deutschen Geburtenregister mit Hinweis auf § 4 Abs. 3 StAG
- falls zutreffend: Nachweis zur Namensführung (z.B. Heiratsurkunde*/**)
Passantrag für Minderjährige:
Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt werden soll, müssen bei Antragstellung immer persönlich anwesend sein.
Für Minderjährige sind zusätzlich vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
- gültige Reisepässe der Eltern bzw. für abwesende Elternteile: beglaubigte Passkopie***
- Heiratsurkunde*/** der Eltern oder ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde*, falls ein Elternteil verstorben ist
-
ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils mit beglaubigter Unterschrift***
* Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Informationen zur Apostille für chinesische Urkunden finden Sie hier.
** Bei konsularischen Eheschließungen in chinesischen Auslandsvertretungen ist neben der Ehebescheinigung der chinesischen Auslandsvertretung das Heiratsbüchlein (ebenfalls ausgestellt von der chinesischen Auslandsvertretung) sowie das Hukou mit eingetragener Eheschließung (mit notarieller Urkunde und Apostille) vorzulegen.
*** Für Minderjährige kann ein Reisepass nur mit dem Einverständnis aller Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung abwesend sein sollte, müssen eine Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Unterschrift und Passkopie müssen von einer deutschen Behörde, einer deutschen Auslandsvertretung oder einem Notar beglaubigt worden sein.
Bearbeitungszeit
Die biometrischen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Postlaufzeiten und wegen Produktionsengpässen bei der Bundesdruckerei aktuell (Stand: September 2024) ca. 9 bis 12 Wochen. Durch Zahlung eines Express-Zuschlags in Höhe von 32,- Euro kann die Wartezeit auf ca. 2 bis 3 Wochen verkürzt werden.
Bei dieser Einschätzung handelt es sich um eine unverbindliche Prognose aufgrund der bisher erfolgten Lieferzeiten der Bundesdruckerei. Auf die Fertigungszeiten bei der Bundesdruckerei sowie die nachfolgenden Lieferzeiten haben das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen keinen Einfluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf rechtzeitigen Erhalt eines Expresspasses besteht, da die pünktliche Aushändigung des Expresspasses nicht garantiert werden. Auch bei wesentlichen Verzögerungen seitens der Bundesdruckerei kann keine Erstattung zusätzlicher Ausgaben der Antragstellenden erfolgen. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung für eine rechtzeitige Lieferung.
Vorläufige Reisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe, die direkt von der Auslandsvertretung ausgestellt werden und in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen ausgehändigt werden können. Sie werden allerdings beispielsweise nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert. Informieren Sie sich deshalb vorab in den Reise- und Sicherheitshinweisen oder bei einer Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, ob die Einreise mit einem vorläufigen Pass dort möglich ist.
Kinderreisepässe sind seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde in Deutschland eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem ist in diesem Fall die doppelte Grundgebühr zu zahlen.
Abholung
Bei Abholung des neuen Passes ist der alte Pass zur Entwertung vorzulegen. Der entwertete Pass wird zur Übertragung des chinesischen Aufenthaltstitels wieder ausgehändigt. Nach chinesischem Recht muss die Übertragung des chinesischen Visums in den neuen Pass grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich für eine eventuelle Umschreibung beim örtlich zuständigen Amt für Ein- und Ausreiseangelegenheiten (PSB), da dies unterschiedlich gehandhabt wird.
Terminvereinbarung
Für die Passbeantragung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Hier kommen Sie zum jeweiligen Terminvergabesystem unserer Vertretungen.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.