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Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis
Ein chinesischer Wohnort kann in einen deutschen Reisepass bzw. Personalausweis eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass der Pass- bzw. Personalausweisinhaber in Deutschland abgemeldet ist und somit nicht mehr über einen Meldewohnsitz in Deutschland verfügt.
Ist noch ein deutscher Wohnort im deutschen Reisepass bzw. Personalausweis eingetragen, kann er durch eine deutsche Auslandsvertretung gebührenfrei geändert werden. Eine Änderung ist nur auf Antrag möglich.
Vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen. Zusätzliche Fotokopien sind nicht erforderlich.
- Reisepass (ggf. auch Zweitpass) mit chinesischem Aufenthaltstitel bzw. Personalausweis
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes
- aktuelle chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein.
Für die Wohnortänderung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache bei der Passstelle der zuständigen Auslandsvertretung nötig.
Möglich ist daneben die Bevollmächtigung einer dritten Person. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht auf Deutsch erforderlich, die vom Inhaber des Passes oder Personalausweises, in dem der Wohnort geändert werden soll, unterzeichnet wurde und die bevollmächtigte Person genau mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum bezeichnet. Neben den vorgenannten Dokumenten und der schriftlichen Vollmacht muss eine bevollmächtigte Person auch ein eigenes gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Minderjährige
Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis einer minderjährigen Person geändert werden, müssen alle Sorgeberechtigten vorsprechen oder die Vollmacht für eine dritte Person unterschreiben. Alleiniges Sorgerecht ist entsprechend nachzuweisen. Sofern nur eine sorgeberechtigte Person persönlich in der Passstelle vorspricht, muss die andere sorgeberechtigte Person diese bevollmächtigen. Zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen sind aktuelle Ausweisdokumente aller sorgeberechtigten Personen im Original vorzulegen; für eine abwesende sorgeberechtigte Person ist eine beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweisdokuments ggf. ausreichend.
Personen ab 16 Jahren können die Wohnortänderung in ihrem Personalausweis allein beantragen.
Terminvereinbarung
Für die Beantragung einer Wohnortänderung wird bei den Generalkonsulaten Shanghai, Shenyang und Chengdu kein Termin benötigt. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Für die Beantragung einer Wohnortänderung bei der Botschaft Peking sowie beim Generalkonsulat Kanton buchen Sie bitte vorab einen Termin.