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Beantragung eines neuen Personalausweises
Die Auslandsvertretungen stellen für deutsche Staatsangehörige Personalausweise im Scheckkartenformat aus. Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur bei persönlicher Vorsprache der antragstellenden Person gestellt werden. Auch minderjährige Antragstellende müssen persönlich und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung aller Sorgeberechtigten vorsprechen. Jugendliche ab 16 Jahren können einen Personalausweis allein beantragen.
Der Personalausweis verfügt bei Antragstellenden ab 16 Jahren über einen elektronischen Chip. Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Personalausweisinhaber persönlich vorsprechen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN und das Entsperren eines Personalausweises.
Unterlagen
Die Unterlagen sind nur im Original ohne weitere Fotokopien vorzulegen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangt werden.
Sämtliche Gebühren sind bar in RMB oder unbar mit internationaler Kreditkarte (nur Mastercard oder Visa) zu zahlen.
Personenstandsurkunden aus Deutschland sind beim zuständigen deutschen Standesamt zu beantragen. Lesen Sie hier mehr.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten: Beiblatt Mehrstaater
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (vgl. hierzu Fotomustertafeln und Schablonen für Passbilder)
- bisheriger Personalausweis im Original
- Geburtsurkunde bzw. vom chinesischen Notar erstellte Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde (bei Geburt in China nach 1996: medizinische Geburtsbescheinigung mit Notariatsurkunde)
- chinesische Aufenthaltserlaubnis (Visum oder residence permit)
- für Antragstellende ohne chinesische Staatsangehörigkeit: aktuelle chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung/polizeiliche Anmeldebescheinigung
- falls im bisherigen Personalausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist: Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes
- falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung; bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland: Auszug aus dem deutschen Geburtenregister mit Hinweis auf § 4 Abs. 3 StAG
- falls zutreffend: Nachweis zur Namensführung (z.B. Heiratsurkunde*/**)
Für Minderjährige sind zusätzlich vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
- gültige Reisepässe der Eltern bzw. für abwesende Elternteile: beglaubigte Passkopie***
- aktuelle chinesische Bescheinigung über die Wohnortregistrierung/polizeiliche Anmeldebescheinigung aller nicht-chinesischen Elternteile
- falls keine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist: Heiratsurkunde*/** der Eltern oder ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde*, falls ein Elternteil verstorben ist
- ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils mit beglaubigter Unterschrift***
* Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Informationen zur Apostille für chinesische Urkunden finden Sie hier.
** Bei konsularischen Eheschließungen in chinesischen Auslandsvertretungen ist neben der Ehebescheinigung der chinesischen Auslandsvertretung das Heiratsbüchlein (ebenfalls ausgestellt von der chinesischen Auslandsvertretung) sowie das Hukou mit eingetragener Eheschließung (mit notarieller Urkunde und Apostille) vorzulegen.
*** Für Minderjährige bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis nur mit dem Einverständnis aller Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung abwesend sein sollte, müssen eine Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Unterschrift und Passkopie müssen von einer deutschen Behörde, einer deutschen Auslandsvertretung oder einem Notar beglaubigt worden sein.
PIN-Brief
Jeder Antragstellende, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält bei Antragstellung einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Bearbeitungszeit
Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Postlaufzeiten ca. 6 bis 10 Wochen.
Bei dieser Einschätzung handelt es sich um eine unverbindliche Prognose aufgrund der bisher erfolgten Lieferzeiten der Bundesdruckerei. Auf die Fertigungszeiten bei der Bundesdruckerei sowie die nachfolgenden Lieferzeiten haben das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen keinen Einfluss.
Falls der Antragstellende noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen Personalausweisbehörde in Deutschland eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem ist in diesem Fall ein Unzuständigkeitszuschlag zu zahlen.
Abholung
Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie keinen Personalausweis besitzen) vorzulegen. Der alte Personalausweis wird bei Abholung des neuen Personalausweises einbehalten.
Terminvereinbarung
Für die Beantragung eines Personalausweises müssen Sie einen Termin vereinbaren. Hier kommen Sie zum jeweiligen Terminvergabesystem unserer Vertretungen.