Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Liste von Anwälten und Notaren
Hier finden Sie eine Liste von Anwälten und Notaren, die im Amtsbezirk des Generalkonsulats Chengdu tätig sind.
Allgemeine Informationen
Diese Angaben basieren auf Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstiger Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und hat keine anderweitige Bedeutung. Die Informationen über die Kanzleien, deren Fachrichtung und Korrespondenzsprachen stammen von den Anwälten selbst. Das Generalkonsulat übernimmt hierfür keine Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
- In der VR China sind Anwälte an allen Gerichten – vom einfachen Volksgericht bis zum Obersten Volksgerichtshof – zugelassen; eine Beschränkung besteht nicht. Ausländischen Rechtsanwaltskanzleien ist die Vertretung vor chinesischen ordentlichen Gerichten (mit Ausnahme von Schiedsgerichten) untersagt.
- Es existiert in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ein Anwalts- und Notarszwang. Für die Emission von Aktien ist beispielsweise die Stellungnahme zweier Rechtsanwälte über das Unternehmen und das Vorhaben erforderlich, welche mit dem Antrag den zuständigen Behörden vorgelegt werden muss (in diesen Fällen i.d.R. der China Securities Regulatory Commission). Gewöhnlich werden auch Beurkundungen durch Notare vorgenommen.
- In der VR China besteht kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Angeklagte haben das Recht, in jeder Phase eines Strafprozesses selbst einen Verteidiger zu bestellen. Wenn ein Angeklagter keinen Verteidiger hat, kann das Gericht einen Verteidiger bestellen. Es soll einen Verteidiger bestellen, (1) wenn der Angeklagte blind, taub oder stumm ist, (2) wenn der Angeklagte geistig behindert ist, jedoch die Fähigkeit zum Verstehen oder zur Kontrolle seines Verhaltens noch nicht vollständig verloren hat, sowie (3) wenn die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe möglicherweise zu erwarten ist. In diesen Fällen hat der Angeklagte auch das Recht, den Verteidiger zurückzuweisen. Entweder kann dann ein anderer Verteidiger vom Gericht bestellt werden oder der Angeklagte kann selbst einen Verteidiger mandatieren. Allerdings zahlt der Staat in den Fällen der Bestellung eines Verteidigers diesem ein ausgesprochen geringes Honorar.
- In der VR China existieren lokale Gebührenregelungen für Rechtsanwälte, wonach die anwaltliche Beratung auf Stundenbasis oder nach Streitwert/Erfolgsbasis vereinbart werden kann. Im Fall der Mandatserteilung werden „legal services fees“ erhoben, die von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich sind. Eine ungefähre Abschätzung der anfallenden Kosten ist vor Vertragsabschluss möglich.
- Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Prozesskostenhilfe beim Rechtsbeistandszentrum (Legal Assistance Center) beantragen, das finanziell vom Justizministerium und den Provinzregierungen unterstützt wird. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Anwalt vom Rechtsbeistandszentrum aus seinem Anwaltspool ausgewählt. Falls erforderlich kann auch das Gericht einen Verteidiger aus diesem Pool wählen, wenn z. B. der Angeklagte blind, taub oder stumm ist oder, wenn Todesstrafe droht (siehe oben).
- Etwa im Zivilrecht dürfen auch andere Personen die Rechtsberatung übernehmen und erhalten dafür die Rechtsberatungsgebühr. Diese können z. B. von Betriebseinheiten bzw. anderen gesellschaftlichen Organisationen empfohlen werden. Als Organisation ist vor allem das schon erwähnte Rechtsbeistandszentrum hervorzuheben; auch Rechtsfakultäten und gesellschaftliche Organisationen haben Institutionen eingerichtet, die Rechtsbeistand etwa für Frauen und bedürftige Menschen gewähren. Inwieweit diese Gebühren erheben, hängt von der jeweiligen Organisation ab. Ausländische Institutionen dürfen nicht als Rechtsberater vor Gericht auftreten.
Unverbindliche Liste von im Amtsbezirk des Generalkonsulates Chengdu(Provinzen Sichuan, Yunnan, Guizhou und die regierungsunmittelbare Stadt Chongqing) niedergelassenen Rechtsberatungsbüros
Name und Anschrift | Fachrichtung |
Beijing Yingke (Chengdu) Law Firm 20-21 F, Block B, Zhonghai International Center, No. 177 Jiaozi Avenue, High-Tech Zone, Chengdu 610094 Fax: +86 28 6130 1149 Ansprechpartner: | Korrespondenzsprachen: Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare aufzunehmen Fachrichtung: Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare aufzunehmen |
DENTONS (Chengdu) Law Firm 18F, Tower J, China Overseas International Center, No. 575 Jiaozi Ave., High-tech Zone, Chengdu 610000 Tel.: +86 28 87039931 Ansprechpartner: | Korrespondenzsprachen: |
Sichuan Guyu Law Firm Room 1902, Floor 19, Block 3, New Hope Zhongding International, Jinshi Road, Jinjiang District, Chengdu, Chengdu City Tel.: +86 28 8672 9993 | Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare aufzunehmen |
Burkardt & Partner Rechtsanwälte (deutschsprachige Anwaltskanzlei mit chinesischer Zulassung) Suite 1706, Five Corporate Avenue, No. 150 Hubin Road, Huangpu District, 200021 Shanghai Tel.: 0086 21 6321 0088,6321 5157 Ansprechpartner: | Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: |
Zhong Hao Law Firm (Chengdu) 22F, IFS Office Tower 1, No. 1 Section 3 Hongxing Road, Jinjiang District, Chengdu Ansprechpartner: | Korrespondenzsprachen: Fachrichtung:
|
Zhong Hao Law Firm (Chongqing) 9F, T2 Financial Town No. 2, Jiangbeicheng Road, Jiangbei District, 400020 Chongqing Tel.: +86 23 6701 8088
| Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: |
International Lawyers Inc. China A1.B1, 16F, Dantong Xiandaicheng (Downtown Plaza), No. 548 Baiyun Road, Kunming, Yunnan 650224 Ansprechpartner: | Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: |
Anwälte und Notare in Deutschland
Informationen über in Deutschland tätige Rechtsanwälte und Notare finden sie u.a. auf den Internetseiten der Bundesanwaltskammer (www.brak.de) und der Bundesnotarkammer
(www.bnotk.de).