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Neues deutsches Namensrecht ab 1. Mai 2025
Änderungen im deutschen Namensrecht
Am 1. Mai 2025 tritt die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich dadurch neue Wahlmöglichkeiten. Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten die bisherigen Regelungen.
Ab dem 1. Mai 2025 wird im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich sein. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie FAQ mit ausführlichen Informationen zu den neuen Wahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht.
Wichtig für Deutsche im Ausland: Änderung des anzuwendenden Rechts
Wichtig für alle Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist die Änderung des Internationalen Privatrechts. Während bisher der Name einer Person dem Recht ihrer Staatsangehörigkeit unterlag, bestimmt sich die Namensführung in Zukunft nach dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein bereits erworbener Name ändert sich jedoch nicht. Wenn Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ab dem 1. Mai 2025 heiraten, richtet sich die Namensführung in der Ehe nach dem Recht dieses Landes. Sie können jedoch durch eine Rechtswahlerklärung gegenüber einem deutschen Standesamt das deutsche Namensrecht wählen.
Beglaubigung von Erklärungen
Die Rechtswahl- und Namenserklärungen können in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt und an das deutsche Standesamt weitergeleitet werden.
In vielen Fällen sind die Konstellationen komplex. Wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, können Sie im Ausland die für Sie zuständige Auslandsvertretung kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in China finden Sie hier.
Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zur Nachbeurkundung einer Geburt sowie zur Nachregistrierung einer Eheschließung im Ausland.
Link zum Gesetzestext
Der vollständige Gesetzestext zum Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts kann hier abgerufen werden.