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Allgemeine Hinweise für Notfälle des Generalkonsulates in Shanghai

01.09.2025 - Artikel

Das Generalkonsulat SHANGHAI

Sie erreichen das Generalkonsulat wie folgt:

Visa- und Konsularangelegenheiten:

Kanzlei (Kultur-, Presse-, Wirtschaftsangelegenheiten):

8F SOHO Donghai Plaza
No. 299 Tongren Road, Jing'an District
200040 Shanghai

Tel.: +86 – 21 - 6032 6500

E-Mail:

konsulat@shan.auswaertiges-amt.de

visa@shan.auswaertiges-amt.de

No. 181 Yongfu Road

200031 Shanghai

Tel.: +86 – 21 - 3401 0106
Fax: +86 – 21 - 6471 4448

E-Mail:

info@shanghai.diplo.de

Amtsbezirk des Generalkonsulates:

Stadt Shanghai sowie die Provinzen Anhui, Jiangsu und Zhejiang

Die aktuellen Öffnungszeiten der Rechts- und Konsularabteilung entnehmen Sie bitte der Internetseite: www.china.diplo.de

In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst der deutschen Auslandsvertretungen in China wenden: +86 (0) 10 8532 9202.

Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst Auskünfte in Visumangelegenheiten NICHT erteilen kann.

Hilfe in Notfällen

Was das Generalkonsulat tun kann:

  • Bei Passverlust eine Verlustanzeige für deutsche Stellen entgegennehmen und einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen

  • Bei Verlust des Personalausweises eine Verlustanzeige für deutsche Stellen entgegennehmen und einen neuen Personalausweis ausstellen

  • Bei Geldverlust Kontakte zu Verwandten, Freunden und Bekannten vermitteln und Möglichkeiten der Geldüberweisung ins Ausland (z.B. über Western Union oder MoneyGram) aufzeigen

  • Bei Bedarf die Kontaktdaten dem Generalkonsulat bekannter Rechtsanwälte und Ärzte vor Ort benennen

  • Im Falle der Festnahme von deutschen Staatsangehörigen auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Angehörige unterrichten

  • Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung von Formalitäten vor Ort behilflich sein.

Zu den einzelnen Punkten finden Sie nachstehend sowie auch auf der Internetseite des Generalkonsulats Shanghai genauere Informationen www.china.diplo.de

Was das Generalkonsulat nicht leisten kann:

  • Privatrechtliche Verpflichtungen begleichen (u.a. offene Hotelrechnungen, Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausausenthalt oder Rechtsbeistand) oder bei Geldverlust die Fortsetzung des Aufenthalts finanzieren
  • Rechtsanwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gericht vertreten
  • In laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder den örtlichen Behörden Weisungen erteilen.

Passverlust

a) Wenn Sie Ihren deutschen Reisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde, kann Ihnen das Generalkonsulat einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik oder - wenn die Reise fortgesetzt werden soll - einen vorläufigen Reisepass ausstellen.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigt das Generalkonsulat vorab die Ermächtigung durch die Passbehörde an Ihrem Wohnsitz. Diese Ermächtigung kann auch von Ihnen selber bei Ihrer Passbehörde angefordert bzw. in die Wege geleitet werden, was sich im Hinblick auf die Zeitverschiebung und insbesondere an lediglich chinesischen Feiertagen oder Freitagen empfiehlt, um eine zügige Bearbeitung durch das Generalkonsulat zu garantieren.

b) Vor der Beantragung des Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland oder vorläufigen Reisepasses muss bei der Ausländerpolizei (PSB) eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gestellt werden:

In Shanghai wenden Sie sich hierfür bitte an das:

Amt für Aus- und Einreiseangelegenheiten 上海市公安局出入境管理处

1500 Minsheng Road, Pudong New Area 民生路1500

(Linie 2, Science and Technology Museum, (交通: 地铁2号线

Ausgang 3, 10-15 Min zu Fuß) 上海科技馆站下3号出口)

200135 Shanghai 200135 上海

Tel.: 021 – 6854 1199 (Telefonzentrale) 电话: 021 – 6854 1199

021 – 12367 (Auskunft) 021 – 12367 (hotline)

Fax: 021 – 6854 7002 传真: 021 – 6854 7002

Öffnungszeiten: Montag - Samstag von 09:00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17:00 Uhr

24-Stunden-Bereitschaftsdienst (nur Chinesisch): 021 – 6854 7110

Es empfiehlt sich die Beantragung einer zweisprachigen Version (Chinesisch/Englisch) der Bescheinigung über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser Verlustmeldung bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Die Ausländerpolizei PSB benötigt für die Ausstellung Ihre polizeiliche Registrierung und einen Nachweis Ihrer Identität (z.B. Kopie Reisepass, Personalausweis, Führerschein, o.ä.).

c) Unter Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlanzeige und von zwei Passfotos kann der Reiseausweis als Passersatz bzw. ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Generalkonsulats Shanghai unter dem Menüpunkt Reisepass unter dem Link „Konsularischer Service“. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat für die Ausstellung eines (vorläufigen) Reisepasses alle auf dem Merkblatt „Beantragung eines neuen Reisepasses“ genannten Unterlagen benötigt.

Für die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland müssen zumindest Unterlagen vorliegen, die Ihre Identität und Staatsangehörigkeit glaubhaft machen (z.B. Ihr Personalausweis, eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises oder andere Dokumente/Ausweise, die Ihre Identität bestätigen können). Sollten Sie solche Unterlagen nicht (mehr) bei sich haben, kann Ihnen in der Regel die Behörde, die Ihren letzten Reisepass ausgestellt hat, Kopien der Unterlagen per E-Mail oder Fax übersenden.

d) Nach Erhalt des neuen Ausweisdokumentes müssen Sie mit diesem und dem Original der Verlust- bzw. Diebstahlanzeige noch einmal bei der Ausländerpolizei (PSB) vorstellig werden, um ein neues chinesisches Visum zu beantragen („Stempel zur Ausreise“ - 离境章 lijing zhang). Die Beantragung bei den chinesischen Behörden ist in der Regel an Wochenenden oder chinesischen Feiertagen NICHT möglich. Bitte beachten Sie auch, dass die Bearbeitungszeit nach Auskunft der Ausländerpolizei PSB bis zu sieben Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. In Notfällen ist jedoch eventuell eine schnellere Bearbeitung möglich.

Personalausweisverlust

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich den Verlust eines Personalausweises bei einer Personalausweisbehörde anzuzeigen. Melden Sie den Personalausweis bitte zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem nächstgelegenen Public Security Bureau (PSB), Division of Aliens and Exit – Entry Administration als verloren. Das PSB stellt Ihnen eine Bestätigung über den Verlust aus, eine so genannte confirmation of reporting the loss of passport.

Anschließend können Sie den Verlust beim Generalkonsulat als Personalausweisbehörde anzeigen und unter Vorlage der Verlustbescheinigung und der anderen üblichen Unterlagen (s. Merkblatt „Personalausweis“) einen neuen Ausweis beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren oder er gestohlen wird, sollten Sie außerdem schnellstmöglich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Hierfür sperren Sie die Funktionen telefonisch unter der Hotline +49 116 116 oder auch über +49 (0)30 40 50 40 50. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren Ausweis sperren lassen. Das Sperrkennwort wurde Ihnen zusammen mit dem PIN-Brief ausgehändigt.

Sofern Sie die Signaturfunktion aktiviert haben, müssen Sie den Verlust des Personalausweises bei Ihrem Signaturanbieter anzeigen und die Funktion sperren lassen. Achtung: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust des Ausweises bei der Personalausweisbehörde melden!

Geldbeschaffung

Wenn Ihnen Bargeld gestohlen wurde, Sie aber noch eine Kreditkarte besitzen, können Sie an vielen Geldautomaten in Shanghai Bargeld (Renminbi) erhalten. Die Kosten hängen von der kontoführenden Bank in Deutschland ab.

Eine Auslandsüberweisung aus Deutschland ist auf ein Konto bei der Bank of China und bei der Citibank möglich. Die Gutschrift erfolgt jeweils innerhalb von ca. 5 Tagen; allerdings ist zum Teil mit hohen Gebühren zu rechnen.

Es gibt außerdem die besonders für Notfälle geeignete Möglichkeit, sich über Western Union oder MoneyGram aus Deutschland innerhalb von Minuten Geld überweisen zu lassen:

Eine Person zahlt entweder online über www.westernunion.de oder bei einer Einzahlungsstelle (häufig in großen Bahnhöfen und Flughäfen) die gewünschte Summe Geld ein. Nach der Einzahlung des Geldes erhält der Absender eine Bestätigungsnummer (MTCN), die er dem Begünstigten zukommen lassen muss. Mit dieser MTCN kann der Begünstigte bereits nach wenigen Minuten das Geld an einer Auszahlungsstelle im Ausland entgegennehmen. Hierfür benötigt er neben der MTCN einen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass).
Einzahlungsstellen der Western Union Agenturen in Deutschland finden Sie unter www.reisebank.de oder www.westernunion.de.
Als Agentur für Western Union agieren in China u.a. die Postal Savings Bank of China, die China Construction Bank und die Agricultural Bank of China. In deren Filialen ist es möglich, das überwiesene Geld zu bekommen.

Darüber hinaus sind Überweisungen und Auszahlungen über MoneyGram in ca. 150.000 Vertretungen in 180 Ländern möglich. Weitere Informationen finden sich unter www.moneygram.com.

Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Webseite in unserem Merkblatt „Geldverlust/ Geldbeschaffung im Ausland“

Sperrung von Kreditkarten/Reisechecks

Wenn Ihre Kreditkarte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, sollten Sie diese sofort unter folgender zentraler Telefonnummer sperren lassen (24 h):

Sperrung von sämtlichen Kredit-, EC- und Handykarten etc.

0049 - 30 - 4050 4050

0049 – 116 - 116

Diese Telefonnummer ist 24/7 erreichbar.

Nützliche Telefonnummern in China

Polizei

110 (hier kann nach einem Englisch sprechenden Telefonisten gefragt werden)

per SMS: 12110

Feuerwehr

119 (nur Chinesisch; kein englischsprachiger Service)

Krankenwagen

120 (nur Chinesisch; kein englischsprachiger Service)


Flughäfen Pudong und Hongqiao:

Informationen zu Ankunfts-/Abflugzeiten, auch auf Englisch.

Pudong Tel.: (0086 - 21) 96 990

Hongqiao Tel.: (0086 - 21) 3253 1090

E-Mail: pvg-service@shairport.com und sha-service@shairport.com

Internet: www.shanghaiairport.com

Krankenhäuser und Ärzte

United Family Hospital (上海和睦家医院)

Tel: 400 639 3900 (Appointment Center)

or +86 21 2216 3999 (24-hours Emergency)

Website: https://shanghai.ufh.com.cn/

  • 699 Pingtang Road, Changning District, Shanghai 200336

上海市长宁区平塘路699

Emergency hospital, alle medizinischen Fachrichtungen, auch Pädiatrie,

  • 1139 Xianxia Rd, Changning District, Shanghai

上海市长宁区仙霞路1139

Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe

  • 1320 Beijing Xi Road, Jing’An District, Shanghai

上海市静安区北京西路1320

Notfallklinik für Frauen (Geburtshilfe/Gynäkologie -24 h) und Kinder (bis 22.00 Uhr)

Auch englischsprachiger Service, deutschsprachiger Psychiater vorhanden

Jiahui International Hospital (嘉会国际医院)

Tel: 400 868 3000

Website: https://www.jiahui.com/en

E-Mail: info@jiahui.com

689 Guiping Road, Xuhui District, Shanghai

地址:上海市徐汇区桂平路689

Emergency hospital

Auch englischsprachiger Service

Bitte beachten Sie, dass ausländische Patienten als Privatpatienten behandelt werden und in aller Regel in vollem Umfang zur sofortigen Zahlung der Behandlungs- und Krankenhauskosten verpflichtet sind.

Seelsorger:

Lifeline 生命线

Tel: 400 821 1215

Website: https://lifelinechina.org/

Lifeline ist eine non-profit-Organisation, die telefonisch vertraulich und anonym Seelsorge in aktuen Krisen anbietet (10.00-22.00 Uhr/ 365 Tage im Jahr)

Auch englischsprachiger Service

Eine ausführlichere Liste der uns bekannten Arztpraxen mit deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf unserer Website in dem Merkblatt

Medizinische Einrichtungen in Shanghai“.

Rückholdienst

Wenn aus medizinischen Gründen ein Patient zur Notfallbehandlung nach Hongkong oder in sein Heimatland transportiert werden muss, gibt es in Shanghai folgenden Rettungsdienst:

International SOS

Units 1801, 04-06, Tower B
588 Dalian Road, Baoland Plaza
YangPu District, Shanghai 200082

Tel: (0086 - 21) 5298 9538

Fax: (0086 - 21) 5298 9539

Notfälle (24h): (0086 - 10) 6462 9100

Peking: Tel.: (0086 – 10) 6462 9199

Fax: (0086 – 10) 6462 9117

www.internationalsos.com

Der Internationale SOS-Dienst bietet weltweit Notfall-Center und Rückholdienste an. Außerdem kann Ihnen hier das im Notfall nächstgelegene Krankenhaus (für Ihren aktuellen Standort) genannt werden.

Zunächst wird ein Arzt feststellen, dass die Evakuierung des Patienten notwendig ist und entscheiden, ob in einer Linienmaschine oder in einem Notarztflugzeug transportiert werden muss. Diese Leistung ist sehr teuer. Gehen Sie sicher, dass Ihre Auslandskrankenkasse die Kosten für eine Rückholung übernimmt. Wenn nicht, können Sie sich vorsorglich separat z. B. bei der SOS Versicherung versichern. Der Abschluss einer Rückholversicherung empfiehlt sich auch dann, wenn Sie nur als Tourist in China weilen. In Deutschland bietet z.B. der ADAC eine Rückholversicherung an.

Sprachen: Englisch, Chinesisch, Japanisch

Rechtsanwälte

Eine ausführliche Liste der uns bekannten Rechtsanwaltskanzleien mit englisch- oder deutschsprachigen Mitarbeitern finden Sie auf unserer Website unter dem Stichwort „Rechtsanwaltsliste“.

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Haftungsausschluss:

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des

Generalkonsulats zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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