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Sterbefälle in China

09.07.2026 - Artikel

Überführungen nach Deutschland: Urnenbescheinigung/Leichenpass

Verstirbt eine Person im Ausland und soll sie zur Bestattung nach Deutschland überführt werden, wird für zollrechtliche Zwecke eine Urnenbescheinigung bzw. ein Leichenpass benötigt. Das Dokument wird von der für den Sterbeort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt.

Wenn zum Zeitpunkt des Todes Versicherungsschutz bestand, hat die Versicherungsgesellschaft üblicherweise einen Vertragspartner in der VR China, der die Überführung organisiert und bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen (u.a. Urnenbescheinigung bzw. Leichenpass) unterstützt. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte zunächst die Versicherung der verstorbenen Person.

Sofern kein Versicherungsschutz bestand, muss von den Angehörigen der verstorbenen Person ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt werden. Dieses kümmert sich in der Regel auch um die notwendigen Unterlagen.

Den deutschen Auslandsvertretungen in China sind folgende Bestattungsunternehmen für die Durchführung einer Urnen- oder Sargüberführung aus China nach Deutschland einschließlich aller damit verbundener Formalitäten bekannt.

Geschäftsgebiet

Ganz Festlandchina

Sprachen

Englisch, Chinesisch

E-Mail

info_roseates@163.com

Telefon

+86 153 0030 9219

Geschäftsgebiet

Ganz Festlandchina, mit Assistance Center in Peking und Niederlassungen in Shanghai und Kanton

https://www.internationalsos.com/locations/china

Sprachen

Englisch, Chinesisch

E-Mail

Beijing@internationalsos.com

Telefon

+ 86 (0) 10 6462 9100 (24 Stunden- Assistance Centre)

Geschäftsgebiet

Nur Peking

Telefon

+86(0)1088257512

https://www.babaoshan.com.cn

Geschäftsgebiet

Shanghai

Adresse

833 Xibaoxing Lu, 200083 Shanghai

Sprachen

Chinesisch

E-Mail

13764180124@139.com

Telefon

(021) 56629007-3210

Mobil: +8613764180124

Geschäftsgebiet

Shanghai

Adresse

210 Caoxi Lu, 200235 Shanghai

Sprachen

Chinesisch

Telefon

(021) 6438 0004

Geschäftsgebiet

Nur Kanton

Adresse

Room 216, Hangyun South Street, Airport Road, Guangzhou, P.R.China

Sprachen

Chinesisch

E-Mail

LDH303@126.com

Telefon

+86 (0)20 36229249

Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Sterbefällen beim deutschen Standesamt

Zum Nachweis eines Sterbefalls ist in der Regel die ausländische Sterbeurkunde, ggf. mit Echtheitsnachweis (z.B. Apostille) ausreichend.

Wird eine deutsche Sterbeurkunde benötigt, kann für im Ausland erfolgte Sterbefälle beim Standesamt des letzten deutschen Wohnortes der verstorbenen Person die Nachregistrierung des Sterbefalls beantragt werden.

Bitte kontaktieren Sie das Standesamt am letzten deutschen Wohnort für Informationen zu den dafür benötigten Unterlagen.

Deutsche Auslandsvertretungen können für diesen Zweck Kopien der vom deutschen Standesamt benötigten Unterlagen beglaubigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Sterbefällen erhebt das deutsche Standesamt Gebühren. Auch für die Ausstellung deutscher Sterbeurkunden fallen Gebühren an. Zur Höhe der Gebühr informieren Sie sich bitte direkt beim zuständigen deutschen Standesamt. Die Beurkundung erfolgt üblicherweise erst nach Eingang der Gebühren. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Standesamt variieren. Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf die Bearbeitungsdauer keinen Einfluss.

Rente für Hinterbliebene

Im Fall des Todes eines Elternteils oder einer Ehepartnerin bzw. eines Ehepartners kann Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente bzw. eine Halb- oder Vollwaisenrente bestehen.

Ausführliche Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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