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Aufenthaltsermittlung in China
Nadel im Heuhaufen =, © www.picturedesk.com
Die Ermittlung des Aufenthalts eines deutschen oder chinesischen Staatsangehörigen in der Volksrepublik China ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Grundsätzlich stehen den Auslandsvertretungen keine eigenen Mittel zur Verfügung, den Aufenthaltsort zu ermitteln. Eventuell können Anfragen an chinesische Behörden gestellt werden, falls der korrekte Name, die persönlichen Daten und die letzte bekannte Adresse in chinesischen Schriftzeichen bekannt sind. Bei ungenauen Daten oder Adressen in lateinischer Umschrift sind Anfragen aussichtslos. Die Auslandsvertretungen weisen derartige Anfragen deutscher Behörden oder von Privatpersonen mangels Erfolgsaussichten zurück.
Es ist zu bedenken, dass chinesische Behörden insbesondere bei der Ermittlung des Aufenthalts von chinesischen Staatsangehörigen zu keiner Auskunft verpflichtet sind. Bislang wurde seitens der chinesischen Behörden auf Anfragen der Auslandsvertretungen nicht reagiert.