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Erstpass und Besonderheiten für deutsch-chinesische Doppelstaater

24.07.2023 - Artikel

Erstmalige Passbeantragung für ein in China geborenes Kind

Die Auslandsvertretungen bieten an, dass Sie gleichzeitig mit der Geburtsanzeige einen Passantrag für Ihr Kind stellen können. Allgemeine Informationen zur Beantragung von Pässen finden Sie hier. Falls auch ein Passantrag gestellt werden soll, bereiten Sie bitte zusätzlich zu den Unterlagen für die Beurkundung der Geburt folgendes vor:

  • vollständig ausgefüllter Passantrag, das Antragsformular finden Sie hier
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Passgebühr
  • Zettel mit der polizeilichen Registrierung für Ausländer in China

Besonderheit für Kinder deutsch-chinesischer Eltern

Da die chinesischen Behörden bei einem chinesischen Staatsangehörigen eine gleichzeitig erworbene weitere Staatsangehörigkeit (sog. „Doppelstaater“) nicht anerkennen, erlauben sie somit nicht die gleichzeitige Benutzung von zwei verschiedenen Reisepässen. Kinder deutsch-chinesischer Eltern benötigen zur Ausreise aus der VR China daher ein sog.Exit-Entry Permit“, das beim zuständigen Amt für Aus- und Einreiseangelegenheiten beantragt werden muss. Die Erteilungsvoraussetzungen können beim jeweils zuständigen Public Security Bureau (an dem Ort, an dem der Hukou des chinesischen Elternteils geführt wird) erfragt werden. Eine Sammlung von Adressen der Public Security Bureaus in größeren chinesischen Städten finden Sie hier. Die Wiedereinreise in die VR China kann entweder mit dem „Exit-Entry Permit“ im Rahmen seiner Gültigkeit oder mit einem von der für den Aufenthaltsort zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellten Visum oder Reiseausweis erfolgen.

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