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Erstpass und Besonderheiten für deutsch-chinesische Doppelstaater
Erstmalige Passbeantragung für ein in China geborenes Kind
Die Auslandsvertretungen empfehlen, dass Sie gleichzeitig einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt Ihres Kindes im deutschen Geburtenregister mit dem ersten Passantrag stellen. Insbesondere in Fällen, wo die Namensführung noch für den deutschen Rechtsbereich geklärt werden muss, müssen eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige aufgegeben werden, damit ein deutscher Pass erteilt werden kann.
Allgemeine Informationen zur Beantragung von Pässen finden Sie hier. Falls im Rahmen der Geburtsanzeige auch ein Passantrag gestellt werden soll, bereiten Sie bitte zusätzlich zu den Unterlagen für die Nachbeurkundung der Geburt folgendes vor:
- vollständig ausgefüllter Passantrag, das Antragsformular finden Sie hier
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Passgebühr
Besonderheit für Kinder deutsch-chinesischer Eltern
Da die chinesischen Behörden bei einem chinesischen Staatsangehörigen eine gleichzeitig erworbene weitere Staatsangehörigkeit (sog. „Doppelstaater“) nicht anerkennen, erlauben sie somit nicht die gleichzeitige Benutzung von zwei verschiedenen Reisepässen. Kinder deutsch-chinesischer Eltern benötigen zur Ausreise aus der VR China daher ein sog. „Exit-Entry Permit“, das beim zuständigen Amt für Aus- und Einreiseangelegenheiten beantragt werden muss. Die Erteilungsvoraussetzungen können beim jeweils zuständigen Public Security Bureau (an dem Ort, an dem das Hukou des chinesischen Elternteils geführt wird) erfragt werden. Eine Sammlung von Adressen der Public Security Bureaus in größeren chinesischen Städten finden Sie hier. Die Wiedereinreise in die VR China kann entweder mit dem „Exit-Entry Permit“ im Rahmen seiner Gültigkeit oder mit einem von der für den Aufenthaltsort zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellten Visum oder Reiseausweis erfolgen.