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Rente

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Symboldbild zum Thema Rente, © colourbox

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Lebensbescheinigung

Die deutschen Rententräger verlangen für Rentenberechtigte mit Wohnsitz im Ausland einen jährlichen Nachweis darüber, dass diese leben und damit weiterhin dazu berechtigt sind, Rente zu beziehen. Zu diesem Zweck benötigen Sie eine sogenannte Lebensbescheinigung. Sie erhalten das Formblatt in der Regel zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Sie können es hier auch online abrufen. Die Lebensbescheinigung kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder als digitaler Lebensnachweis erbracht werden.

Die Lebensbescheinigung auf dem Formblatt kann von der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung erteilt werden. Eine persönliche Vorsprache der rentenberechtigten Person ist dabei unerlässlich. Termine für die Bestätigung Ihrer Lebensbescheinigung können Sie hier buchen. In den Generalkonsulaten Shanghai und Kanton werden Lebensbescheinigungen ohne Termin zu den Öffnungszeiten im Rechts- und Konsularreferat erteilt.

Digitaler Lebensnachweis

Seit dem Jahr 2024 kann die Lebensbescheinigung auch digital und ohne Mitwirkung einer deutschen Auslandsvertretung erbracht werden. Rentenberechtigte Personen erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen persönlichen QR-Code zum Scannen, mit dem sie sich in der POSTIDENT-App registrieren können. Im anschließenden Identifizierungsprozess muss zunächst ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) fotografiert werden. Daraufhin wird unter Anleitung der App eine kurze Videosequenz des Ausweisdokuments und des eigenen Gesichts erstellt. Nach Prüfung der übermittelten Daten erhält die rentenberechtigte Person eine Rückmeldung per E-Mail. Die Teilnahme an diesem digitalen Verfahren ist freiwillig. Weitere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie hier.

Steuern

Das Finanzamt in Neubrandenburg ist das zuständige Finanzamt für im Ausland lebende Rentenberechtigte. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie beim Zentralen Finanzamt für Rentenempfänger mit Sitz im Ausland.

Ghetto-Renten

Anfang Juni 2014 hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG, „Ghetto-Renten“) beschlossen, mit der das ursprüngliche ZRBG an bedeutsamen Punkten nachgebessert wird. Unter anderem wird nun auch der Aufenthalt im Ghetto Shanghai für einen Anspruch auf Ghetto-Rente anerkannt. Die deutsche Rentenversicherung wird Anträge, die bisher abgelehnt worden waren, weil das Ghetto in Shanghai lag, neu überprüfen und die Betroffenen anschreiben.

Weitere Informationen zum Thema Ghetto-Renten finden Sie hier:

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