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Langfristiger Aufenthalt

internationale Studenten sitzen in einer Vorlesung

Visa für ein Studium, © colourbox.de

Artikel

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Aufenthaltszweck, der im Gesetz vorgesehen ist. Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist nach Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

In fünf Schritten zum nationalen Visum

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.

Für das Verfahren ist ausschließlich die Visumgebühr fällig. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Vermittlers ist nicht erforderlich.

Antragsformular ausfüllen und Dokumente zusammenstellen

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig einreichen. Bringen Sie also das Antragsformular mit Passfotos, Ihren Reisepass, die für den Aufenthaltszweck vorgesehenen Unterlagen und die Gebühr (in bar) mit. Das digitale Antragsformular, mit dem Sie den Antrag für ein langfristiges Visum online ausfüllen können, finden Sie hier: https://videx-national.diplo.de

Die benötigten Unterlagen sind entsprechend dem Aufenthaltszweck in den Merkblättern im Bereich Downloads aufgelistet.

Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck führt zur Ablehnung des Visumsantrags.

Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Antragstellung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und / oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Visuminterview mit. Bei Nachreichungen von nachgeforderten Unterlagen geben Sie bitte die Vorgangsnummer (wird bei Antragstellung vergeben), Name, Vorname und Passnummer des Antragstellers an.


Die Terminbuchung erfolgt bei der für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Auslandsvertretung. Die deutschen Auslandsvertretungen in China sind geografisch in Amtsbezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem aktuellen Hauptwohnsitz des Antragstellers. Geburtsort, Hukou oder Nationalität sind nicht maßgeblich. Einen Überblick über die Amtsbezirke und das zuständige Konsulat können Sie sich im Konsulatsfinder verschaffen.

Die Terminbuchung ist nur online möglich. Vom Buchungssystem wird jeweils der nächstmögliche (oder auf Wunsch ein späterer) Termin vergeben.

  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der Provinzen Peking, Tianjin, Hebei, Henan, Hubei, Qinghai, Gansu, Xinjiang, Tibet, Innere Mongolei, Ningxia, Shaanxi, Shanxi, Hunan, Jiangxi oder Shandong? Dann buchen Sie einen Termin bei der Visastelle in Peking.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der regierungsunmittelbaren Stadt Shanghai oder in einer der Provinzen Anhui, Jiangsu oder Zhejiang? Dann buchen Sie einen Termin bei der Visastelle in Shanghai.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der Provinzen Fujian, Guangdong, Hainan oder im Autonomen Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi? Dann buchen Sie einen Termin bei der Visastelle in Kanton.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der Provinzen Sichuan, Guizhou, Yunnan oder in der Stadt Chongqing? Dann buchen Sie einen Termin bei der Visastelle in Chengdu.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der Provinzen Liaoning, Jilin oder Heilongjiang? Dann buchen Sie einen Termin bei der Visastelle in Shenyang.

Zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Dort werden wir die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen und die Antragsgebühr annehmen, Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt stellen und biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke) erfassen. Außerdem besprechen wir mit Ihnen die Besonderheiten Ihres Einzelfalls.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Visumverfahrens auch personenbezogene Daten erhoben werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Datenschutzbestimmungen“ in unserem Downloadbereich sowie in unserem FAQ.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier bis zehn Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden.

Die Rückgabe des Passes erfolgt über den Kurierdienstleister EMS. Einen entsprechenden Auftrag erteilen Sie dem Kurierdienstleister beim Antragstermin in der Visastelle.

Downloads

Mit den folgenden Informationen und Merkblättern stellen Sie Ihren Antrag für ein langfristiges Visum mühelos selbst zusammen. Chinesische Unterlagen legen Sie mit deutscher Übersetzung vor.

Gute Reise!

Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto beschriftet. Zu sehen ist die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeitspanne, in der Sie in Deutschland einreisen dürfen und sich gegebenenfalls um einen inländischen Aufenthaltstitel bemühen müssen.

Bitte prüfen Sie alle Angaben auf dem Visumsetikett unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden. Ein einmal erteiltes Visum kann nicht korrigiert, verlängert oder geändert werden. Für jede Änderung eines bereits erteilten Visums ist ein neuer Antrag zu stellen. Wenn alles richtig ist, steht Ihrer Einreise nichts mehr im Weg.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach der Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und auch einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums bis zu 90 Tage als Tourist oder Besucher reisen.

Sie sind bereits im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, weil Sie etwa in Deutschland studieren und Sie haben Ihre Aufenthaltskarte verloren? Oder haben Sie sich länger als sechs Monate am Stück nicht in Deutschland aufgehalten, weil Sie zum Beispiel ein Praktikum gemacht haben? In Kürze finden Sie hier unser aktualisiertes Merkblatt dazu, wie Sie wieder nach Deutschland einreisen können.

Rechtsgrundlagen

Diese Rechtsgrundlagen sind für die Entscheidung von nationalen Visumanträgen maßgeblich. Sie sind nur in deutscher Sprache verfügbar:


Sie haben Fragen?

Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie in der Übersicht der FAQ, die Sie als Leitsystem durch den Antragsprozess führen. Lesen Sie daher vor Antragstellung auch immer unsere FAQ.

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