Mit Wirkung vom 9. Januar 2023 ist China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft.
Für Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in Festlandchina (einschl. Macao) aufgehalten haben oder durch Festlandchina (einschl. Macao) durchgereist sind, gilt seit dem 09.01.2023 für die Einreise nach oder die Durchreise durch Deutschland eine COVID-19-Testpflicht.
Vorzulegen ist ein PCR-Test oder Antigentest (letzterer nur, sofern dieser in einem Krankenhaus/einem autorisierten Testzentrum absolviert und von dort zertifiziert wurde – keine Selbsttests). Antikörper-Tests werden nicht als Testnachweis anerkannt.
Im Falle eines PCR-Tests darf die Probeentnahme zum Zeitpunkt des planmäßigen Abflugs (scheduled time of departure) nicht länger als 48h zurückliegen. Im Falle eines Antigentests darf die Probeentnahme zum Zeitpunkt der planmäßigen Einreise in Deutschland (scheduled time of arrival) nicht länger als 48 h zurückliegen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Vor Abflug ist ein Testzertifikat in digitaler oder ausgedruckter Form in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorzulegen, das folgende Angaben enthalten muss:
- Autorisierte Institution, die den Test durchgeführt hat (Krankenhaus, Testzentrum)
- angewandter Testtyp (PCR oder Antigen)
- auf welche Krankheit getestet wurde (Covid-19 SARS-CoV2)
- Testergebnis
- Zeitpunkt und Datum der Probeentnahme
- Name oder Ausweis-/Passnummer der getesteten Person
Abfotografierte Zertifikate genügen den Anforderungen nicht.
Bitte beachten Sie, dass nach Ankunft in Deutschland auf Anordnung der zuständigen Behörden stichprobenartig weitere Tests auf Covid-19 durchgeführt werden können.
Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht.
Genauere Informationen können tagesaktuell vor Reiseantritt auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus China aufgrund des Gegenseitigkeitsvorbehalts. Nähere Informationen finden Sie in der untenstehenden PDF.