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Kurzfristige Aufenthalte

Schengen Visum

European Schengen zone visa in passport - close up, © colourbox

Artikel

WICHTIGER HINWEIS:

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Homepage von VFS.Global.

Ehepartner von Deutschen und von EU/EWR/CHE-Staatsangehörigen können weiterhin ihren Visumantrag für einen Kurzzeitaufenthalt persönlich bei der jeweils zuständigen Visastelle einreichen. Die besonderen Schalteröffnungszeiten, zu denen diese Visumanträge ohne Termin eingereicht werden können, werden auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt im Download-Bereich.

Visaanträge können auch durch Bevollmächtigte im Visaantragsannahmezentrum gestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine Beantragung per Post ist vorerst noch nicht möglich und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder angeboten.

Reisen Sie nur kurz nach Deutschland beziehungsweise Europa, beantragen Sie ein Schengen-Visum. Es berechtigt zu Aufenthalten im Schengen-Raum bis maximal 90 Tage pro Halbjahreszeitraum. Die deutsche Auslandsvertretung in China ist für Ihren Visumsantrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist und sich Ihr Wohnsitz in China befindet.

Die Einschaltung von freischaffenden Visa-Agenturen ist für die erfolgreiche Visumbeantragung nicht erforderlich. Vertrauen Sie den Informationen der deutschen Auslandsvertretungen, die Ihnen den Prozess des Visumantrags korrekt erklären.

Servicepartner VFS.GLOBAL

Die Visaannahmezentren in Festlandchina werden seit Anfang 2023 schrittweise wiedereröffnet.

Die deutschen Auslandsvertretungen in China arbeiten mit dem vertraglichen Servicepartner VFS.GLOBAL zusammen. VFS.GLOBAL unterstützt bei Antragsannahme, leitet die vollständigen Antragsunterlagen inklusive bezahlter Visumgebühr an die Visastelle weiter und übernimmt die Rückgabe des Passes. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt ausschließlich durch die deutsche Auslandsvertretung. VFS.GLOBAL betreibt in China unter der Aufsicht der deutschen Auslandsvertretungen Visazentren (VAC) in 15 Großstädten Chinas.

Karte der Visazentren in China
Karte der Visazentren in China © Botschaft Peking/C. Kaya
  • Umfassende Information auf der Webseite von VFS Global
  • Informationen und Hilfestellung im Call Center unter +86 20 2829 2270.

In vier Schritten zum Schengenvisum

Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung einreichen. Mit der Vorbereitung sollten Sie bereits beginnen, sobald Sie konkrete Reisepläne haben.

Planen Sie aus beruflichen oder familiären Gründen häufige oder regelmäßige Reisen, können Sie ein Jahres- oder Mehrjahresvisum beantragen.

Für das Verfahren sind die Visumgebühr und die Servicegebühr im Visazentrum fällig. Die Ausgabe der Antragsformulare und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Vermittlers ist nicht erforderlich.

Antragsformular ausfüllen und Dokumente zusammenstellen

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig und bei der zuständigen Auslandsvertretung einreichen. Bringen Sie also das Antragsformular mit Passfotos, Ihren Reisepass, geeignete Unterlagen und die Gebühr mit. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die geeigneten Unterlagen zur Zusammenstellung Ihres Visumantrags sind je nach Reisezweck geordnet im nachstehenden Bereich „Download von Merkblättern und weiteren Dokumenten“ aufgeführt. Nutzen Sie das für Sie passende Merkblatt als Checkliste um Ihre Antragsunterlagen vollständig vorzubereiten.

Die Unterlagen sind erforderlich, um die maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums zu prüfen:

  • Nachweis des Aufenthaltszwecks (Warum möchten Sie nach Deutschland reisen?)
  • Nachweis der Finanzierung einschließlich Krankenversicherung (Sind die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt?)
  • Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat (Sind Sie familiär oder beruflich in Ihrem Wohnsitzland verwurzelt und beabsichtigen Sie keinen Daueraufenthalt in Deutschland?)

Füllen Sie das Antragsformular für Ihr Schengen-Visum online aus und bringen Sie einen händisch unterschriebenen Ausdruck mit zur Antragsstellung.

Allein die Vorlage der Unterlagen begründet noch keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Auch kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Angaben führen zur Ablehnung des Visums. Auch die Täuschung über den Reisezweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visums.

Termin vereinbaren

Den Termin für die Beantragung Ihres Visums können Sie in dem Visazentrum unseres Servicepartners vereinbaren, das für Ihren Wohnsitzort zuständig ist. Das nächstgelegene Visazentrum finden Sie hier.

Die deutschen Auslandsvertretungen in China betreiben mit einem Servicepartner Visumantragszentren in 15 Großstädten. Antragstellung für ein Schengen-Visum direkt in der Auslandsvertretung ist daher wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt möglich. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Visa-Merkblättern im Bereich „Download von Merkblättern“ und Information zur Terminvereinbarung in den FAQ unter Frage 16.

Sie haben einen Termin im Visazentrum vereinbart? Dann stellen Sie Ihren Antrag dort persönlich zur vereinbarten Zeit. Mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von der persönlichen Vorsprache im Visazentrum befreit. Falls Sie innerhalb der letzten 59 Monate bereits ein Schengen-Visum beantragt haben und dafür biometrische Daten gespeichert wurden, brauchen Sie nicht persönlich vorsprechen, sondern können die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten vornehmen lassen.

Die Mitarbeiter von VFS.GLOBAL nehmen die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen entgegen und klären die Besonderheiten Ihres Einzelfalls. Ihre biometrischen Daten werden erfasst und Sie zahlen die Gebühr.

Sie haben einen Termin direkt in der Visastelle der Auslandsvertretung gebucht? Dann stellen Sie Ihren Antrag dort persönlich zur vereinbarten Zeit. Die Antragstellung ist immer mit einem Interview verbunden, daher ist die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers verpflichtend. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die Sie mit der Terminbestätigung per E-Mail erhalten haben.

Unabhängig vom Weg der Antragstellung über unseren Servicepartner VFS.GlOBAL oder ggf. direkt in der Auslandsvertretung mit persönlichem Interview, prüft und entscheidet allein die deutsche Auslandsvertretung Ihren Antrag.

Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, benötigt die Visastelle in der Regel wenige Werktage, um den Antrag abschließend zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Reisezweck erforderlich sind.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Visumverfahrens auch personenbezogene Daten erhoben werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Datenschutzbestimmungen“ in unserem Downloadbereich sowie in unserem FAQ.

Während des Bearbeitungsprozesses werden Sachstandsanfragen nicht beantwortet.

Ihren Pass erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch persönliche Abholung oder Postversand zurück. Der Postversand der Pässe nach Bearbeitung des Visum-Antrags kann bei Antragstellung vereinbart werden.

Sie haben Fragen?

Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie in der Übersicht der , die Sie als Leitsystem durch den Antragsprozess führen. Lesen Sie daher vor Antragstellung auch immer unsere FAQ

Gute Reise!

Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto beschriftet. Sie sehen die genehmigte Zahl der Aufenthaltstage, die Sie einhalten müssen. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visums angezeigt, also die Zeitspanne, in der Sie einreisen und sich im Schengen-Raum aufhalten dürfen (für die max. Zahl der Aufenthaltstage, nie länger als die angegebenen Tage!).

Allein die Erteilung eines Schengen-Visums begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt immer erst bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei.

Reisen Sie während der Gültigkeitsdauer ein und überschreiten Sie die erlaubten Aufenthaltstage nicht! Das Schengen-Visum ist ein einheitliches Visum für alle 26 Schengen-Länder. Wichtig ist jedoch, dass das Visum von der Auslandsvertretung des Landes erteilt wurde, in dem Ihr Hauptreiseziel liegt.

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