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Rechtsanwaltsliste Shenyang

Judge Hammer And Paragraph Sign

Judge Hammer And Paragraph Sign, © picture alliance / CHROMORANGE

21.07.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen:

Diese Angaben basieren auf Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstiger Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und hat keine anderweitige Bedeutung. Die Informationen über die Kanzleien, deren Fachrichtung und Korrespondenzsprachen stammen von den Anwälten selbst. Das Generalkonsulat übernimmt hierfür keine Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.


  • In der VR China sind Anwälte an allen Gerichten – vom einfachen Volksgericht bis zum Obersten Volksgerichtshof – zugelassen; eine Beschränkung besteht nicht. Ausländischen Rechtsanwaltskanzleien ist die Vertretung vor chinesischen ordentlichen Gerichten (nicht jedoch Schiedsgerichten) untersagt.
  • Es existiert in bestimmten Fällen ein Anwalts- und Notarszwang. Diese sind gesetzlich geregelt. Vor einer Emission von Aktien muss zum Beispiel ein Gutachten über das Unternehmen und diese Handlung von einem Rechtsanwalt erstellt und den zuständigen Behörden vorgelegt werden (in diesen Fällen i.d.R. der China Securities Regulatory Commission). Gewöhnlich werden auch Beurkundungen von Notaren vorgenommen.
  • In der VR China besteht kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Angeklagte haben das Recht, in jeder Phase eines Strafprozesses selbst einen Verteidiger zu bestellen. Wenn ein Angeklagter keinen Verteidiger hat, kann das Gericht einen Verteidiger bestellen. Es soll einen Verteidiger bestellen, (1) wenn der Angeklagte blind, taub oder stumm ist, (2) wenn der Angeklagte geistig behindert ist, jedoch die Fähigkeit zum Verstehen oder zur Kontrolle seines Verhaltens noch nicht vollständig verloren hat, sowie (3) wenn die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe möglicherweise zu erwarten ist. In diesen Fällen hat der Angeklagte auch das Recht, den Verteidiger zurückzuweisen. Entweder kann dann ein anderer Verteidiger vom Gericht bestellt werden oder der Angeklagte kann selbst einen Verteidiger mandatieren. Allerdings zahlt der Staat in den Fällen der Bestellung eines Verteidigers diesem ein ausgesprochen geringes Honorar.
  • In der VR China existieren lokale Gebührenregelungen für Rechtsanwälte, wonach die anwaltliche Beratung auf Stundenbasis oder nach Streitwert/Erfolgsbasis vereinbart werden kann. Im Fall der Mandatserteilung werden „legal services fees“ erhoben, die von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich sind. Eine ungefähre Abschätzung der anfallenden Kosten ist vor Vertragsabschluss möglich.
  • Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Prozesskostenhilfe beim Rechtsbeistandszentrum (Legal Assistance Center) beantragen, das finanziell vom Justizministerium und den Provinzregierungen unterstützt wird. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Anwalt vom Rechtsbeistandszentrum aus seinem Anwaltspool ausgewählt. Falls erforderlich kann auch das Gericht einen Verteidiger aus diesem Pool wählen, wenn z.B. der Angeklagte blind, taub oder stumm ist oder, wenn Todesstrafe droht (siehe oben).
  • Etwa im Zivilrecht dürfen auch andere Personen die Rechtsberatung übernehmen und erhalten dafür die Rechtsberatungsgebühr. Diese können z.B. von Betriebseinheiten bzw. anderen gesellschaftlichen Organisationen empfohlen werden. Als Organisation ist vor allem das schon erwähnte Rechtsbeistandszentrum hervorzuheben; auch Rechtsfakultäten und gesellschaftliche Organisationen haben Institutionen eingerichtet, die Rechtsbeistand etwa für Frauen und bedürftigen Menschen gewähren. Inwieweit diese Gebühren erheben, hängt von der jeweiligen Organisation ab. Ausländische Institutionen dürfen nicht als Rechtsberater vor Gericht auftreten.

Liste der in Shenyang niedergelassenen Rechtsberatungsbüros:

Long An Firm
Herr Yongxin Wu

16F Enterprise Square Tower B,
No.125 Qingnian Street,
Shenhe District,
Shenyang, China

Tel.: (+86) 24 2294 1166
Mobile: (+86) 138 4006 1316

E-Mail: wuyongxin@longanlaw.com
Webseite: www.longanlaw.com

Fachrichtung:
alle Rechtsgebiete

Korrespondenzsprachen:
Deutsch, Englisch, Chinesisch

Bereitschaft deutsche Referendare zur Ausbildung aufzunehmen:
Ja (Chinesisch Kenntnisse erforderlich)

Sheng Heng Law Firm
Frau Lisa Yu

No. 1 Qingnian Street,
Shenhe District,
Shenyang, China

Tel.:(+86) 24 6222 0888
Mobile: (+86) 132 5280 7366

E-Mail: Lisayu165@126.com

Fachrichtung:
alle Rechtsgebiete

Korrespondenzsprachen:
Englisch, Chinesisch

Bereitschaft deutsche Referendare zur Ausbildung aufzunehmen:
Ja (Chinesisch Kenntnisse erforderlich)

Informationen über in Deutschland tätige Rechtsanwälte und Notare finden sie u.a. auf den Internetseiten der Bundesanwaltskammer (www.brak.de) und der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de).

*** Haftungsausschluss ***
Alle Angaben auf dieser Webseite beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulates zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus dieser Webseite nicht hergeleitet werden.

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