Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit

Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Dr. Patricia Hildegard Flor, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin

Ort

Peking

Land

China

Adresse

17, Dong Zhi Men Wai Da Jie, Chaoyang District, Beijing, 100600.
北京市朝阳区东直门外大街17号

Für Visa- und Konsularangelegenheiten nutzen Sie bitte den Nordeingang: Sanlitun Xiwujie/Ecke Xindonglu, Chaoyang District, Beijing 100600
100600 北京, 朝阳区, 签证处入口: 三里屯西五街 / 新东路路口

Anfahrtsskizze

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag8:00-12:00 Uhr13:00-17:30 Uhr
Freitag8:00-12:00 Uhr12:30-15:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch in der Botschaft einen Termin.

Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Botschaft genommen werden: größere Gepäckstücke (Koffer, Reisetaschen), elektronische Geräte (Smartphones, Tablets etc.), Waffen (Messer, Schusswaffen etc.).

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Kontakt

Telefon

+86 10 85 32 90 00

Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten

+ 86 (0) 10 8532 9202 (nur für deutsche Staatsangehörige)

Fax

+86-(0)10-8532-9281

Website

Hinweis zum barrierefreien Zugang

Die deutsche Botschaft ist barrierefrei zugänglich.

Bezeichnung

Visastelle Peking

Adresse

17 Dongzhimenwaidajie, Chaoyang District, Beijing 100600
Nordeingang: Sanlitun Xiwujie/Ecke Xindonglu, Chaoyang District, Beijing 100600
100600 北京, 朝阳区, 签证处入口: 三里屯西五街 / 新东路路口

Hinweis zum barrierefreien Zugang

Die Visastelle ist barrierefrei zugänglich.

Visa-Hotline (Servicepartner VFS.GLOBAL):
+86-(0)20-2829-2270
Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr

Sie können bei weiteren Fragen die Visastelle gerne unter folgende E-Mailanschrift erreichen.

E-Mail

Informationen zu Visa und Einreise

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Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Botschaft genommen werden: größere Gepäckstücke (Koffer, Reisetaschen), elektronische Geräte (Smartphones, Tablets etc.), Waffen (Messer, Schusswaffen etc.).

Konsularische Dienstleistungen wie die Beantragung deutscher Reisepässe, die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften sowie eherechtliche und namensrechtliche Angelegenheiten erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Für die häufigsten Dienstleistungen können Sie einen Termin direkt über unser Online-Terminvergabesystem buchen.

Insbesondere wenn Sie eine Geburtsanzeige (Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister) in Verbindung mit der Beantragung eines Erstpasses für ein in China geborenes Kind aufgeben möchten oder eine Unterschriftsbeglaubigung für Rechtsgeschäfte handels- oder immobilienrechtlicher Art wünschen, übersenden Sie bitte die betreffenden Unterlagen (Antragsformular, Urkunden, Vertrag, Vollmacht, Genehmigungserklärung, Handelsregisterauszug, etc.) vorab per 德国驻华使馆领事处

Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen können Sie der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in China entnehmen.

Bezeichnung

Rechts- und Konsularabteilung, Passstelle Peking

Adresse

17 Dongzhimenwaidajie, Chaoyang District, Beijing 100600
Nordeingang: Sanlitun Xiwujie/Ecke Xindonglu, Chaoyang District, Beijing 100600

100600 北京, 朝阳区, 签证处入口: 三里屯西五街 / 新东路

Öffnungszeiten

nur Abholung von Pässen und Personalausweisen: Montag - Freitag, 8.00 - 9.00, Freitag, 12.30 - 13.30
dringende Konsularangelegenheiten: Montag - Freitag, 8.00 - 11.30 Uhr

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Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Botschaft genommen werden: größere Gepäckstücke (Koffer, Reisetaschen), elektronische Geräte (Smartphones, Tablets etc.), Waffen (Messer, Schusswaffen etc.).

Hinweis zum barrierefreien Zugang

Die deutsche Botschaft ist barrierefrei zugänglich.

E-Mail

Bezeichnung

Notfallkontakt Peking

Öffnungszeiten

Telefonischer Kontakt während der Öffnungszeiten der Botschaft: +86-(0)10-8532-9000
Montag - Donnerstag
8:00-12:00 Uhr
13:00-17:30 Uhr
Freitag
8:00-12:00 Uhr
12:30-15:00 Uhr

In objektiven Notfällen deutscher Staatsangehöriger erreichen Sie außerhalb der Öffnungszeiten unseren chinaweiten Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer + 86 (0) 10 8532 9202.

Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst keine Auskunft in Visumsangelegenheiten erteilen darf.

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