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Musterklauseln für deutsch-chinesische Joint Venture

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Geschäftspartner © dpa/ picture alliance

12.01.2018 - Artikel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in Kooperation mit dem chinesischen Handelsministerium Musterklauseln für deutsch-chinesische Joint Venture Verträge beschlossen. Ziel dieser Empfehlungen ist es, Verhandlungen über Joint Venture Verträge zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen zu erleichtern und zu beschleunigen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen hiervon profitieren.
Die Musterklauseln gliedern sich in zwölf Kapitel und behandeln alle wichtige Fragen und Gesichtspunkte bei der Gründung von deutsch-chinesischen Joint Ventures. Hierzu zählen unter anderem Kapitalvorschriften, Eignerstruktur und Aufsicht, Geheimhaltungspflichten, Schlichtungsregelungen und Terminierung.
Die Musterklauseln können auf der Internetseite des chinesischen Handelsministeriums heruntergeladen werden.

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