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Kleinstprojekte der Botschaft Peking

Kleinstprojekte

Im Rahmen der Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die Durchführung von Kleinstmaßnahmen in rund 150 Ländern auf der ganzen Welt. Auch die Botschaft Peking fördert jedes Jahr Projekte aus diesem Budget. Damit werden in erster Linie Projekte in entlegenen Gebieten unterstützt, die auf Initiative von lokalen Trägern/NGOs der Armutsbekämpfung, dem Umweltschutz, der ländlichen Entwicklung oder der Förderung der Teilhaberechte von Frauen, ethnischen oder gesellschaftlichen Minderheiten dienen.

2023 hat die deutsche Botschaft in Peking insgesamt 5 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 49.000 Euro gefördert.

Informationen für Antragsteller

Anträge sollen bis zum 31.01. eines jeden Jahres eingereicht werden, können aber in Ausnahmefällen auch noch später gestellt werden sofern noch Mittel vorhanden sind.

Besonders wichtig sind die folgenden Punkte:

  • Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
  • Beginn und Ende der Kleinstmaßnahme müssen im gleichen (Haushalts-)Jahr liegen (z.B. 05.03. – 31.09. des Jahres). Überjährige Maßnahmen sind nicht zulässig.
  • Die Förderhöchstsumme pro Maßnahme beträgt 25.000 Euro. Die Regelfördersumme liegt jedoch bei ca. 8.000 Euro.
  • Der Förderzeitraum beginnt mit der Unterzeichnung des Fördervertrags durch die Antragsteller/innen und endet vier Wochen nach Abschluss der geförderten Maßnahme. Grundsätzlich sind nur Ausgaben förderfähig, die während der Laufzeit des Vertrages und somit der Maßnahme anfallen.
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Förderzeitraums sind die Abrechnung sowie ein Abschlussbericht vorzulegen. Die Summe der Ausgaben muss sich mit der Summe der Einnahmen decken.
  • Für alle unterzeichnenden Vertragspartner/innen gelten die gleichen Rechte und Pflichten.
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