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Europawahl 2024 - Wichtige Hinweise für deutsche Wahlberechtigte in China

Fahne der Europäischen Union

Fahne der Europäischen Union, © Colourbox

20.02.2024 - Artikel

Rund 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind vom 6. bis 9. Juni 2024 aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. In China lebende Deutsche ab 16 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen an dieser Wahl teilnehmen.

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Lesen Sie dazu das Merkblatt zur Wahlteilnahme aus dem Ausland.

Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Bezirkswahlamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland beantragen. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie weitere Informationen sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar.

Neu ist, dass bei dieser Wahl zum Europäischen Parlament erstmals das Wahlalter für deutsche Staatsangehörige auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Die deutschen Auslandsvertretungen in China bieten Ihnen an, für die Übersendung der Briefwahlunterlagen durch Ihr Wahlamt und die Beförderung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurück nach Deutschland ausnahmsweise den Kurierweg des Auswärtigen Amts mitzubenutzen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte unbedingt im Voraus mit dem Rechts- und Konsularreferat der jeweiligen Auslandsvertretung in Kontakt, da Ihre Briefwahlunterlagen sonst nicht zugeordnet werden können. Bitte unterzeichnen Sie zudem den Haftungsausschluss.

Für die Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis steht der Kurierweg nicht offen, da bis zur Wahl ausreichend Vorlaufzeit besteht.

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