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Pässe und Ausweise

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themen
In Pass- und Personalausweisangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, können Sie dem Konsulatsfinder entnehmen. In der VR China sind nur die Botschaft in Peking sowie die Generalkonsulate in Kanton und Shanghai für Personalausweisangelegenheiten zuständig. An den Generalkonsulaten Chengdu und Shenyang kann dieser Service nicht angeboten werden.
Personalausweis
Vor Beantragung eines neuen Personalausweises sind Sie verpflichtet, folgende Broschüre zu lesen:
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweis-Portal des Bundesministeriums des Innern.
Terminvereinbarung in Personalausweisangelegenheiten
Terminvereinbarungen in Personalausweisangelegenheiten sind am Generalkonsulat Kanton und am Generalkonsulat Shanghai erforderlich. An der Botschaft Peking werden Personalausweisangelegenheiten ohne Terminvereinbarung bearbeitet.
- zu den deutschen Auslandsvertretungen in China
- Termin am Generalkonsulat Kanton buchen
- Termin am Generalkonsulat Shanghai buchen
Reisepass
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Terminvereinbarungen in Passangelegenheiten sind an den Generalkonsulaten Kanton, Chengdu, Shanghai und Shenyang erforderlich. An der Botschaft Peking werden Passangelegenheiten ohne Terminvereinbarung bearbeitet.