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Pässe und Ausweise
In Pass- und Personalausweisangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, können Sie dem Konsulatsfinder entnehmen.
Reisepass
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Um einen Pass zu beantragen, müssen Sie vorher einen Termin buchen
Gebührenübersicht Reisepass
Gebühren Reisepass* |
Gebühr in Euro |
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) |
101,00 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 70,00 |
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) |
68,50 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 37,50 |
• Expresszuschlag |
+ 32,00 |
• Zuschlag für 48 statt 32 Seiten |
+ 22,00 |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit auf 1 Jahr begrenzt) |
70,00 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 26,00 |
Der genaue RMB-Betrag bestimmt sich nach dem aktuell gültigen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung.
*Auslagen für Telefonate und Telefaxe für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Passbehörde sind zusätzlich zu erstatten.
Personalausweis
Vor Beantragung eines neuen Personalausweises sind Sie verpflichtet, folgende Broschüre zu lesen:
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweis-Portal des Bundesministeriums des Innern.
Terminvereinbarung in Personalausweisangelegenheiten
Gebührenübersicht Personalausweis
Gebühren Personalausweis* |
Gebühr in Euro |
Gebühr in Euro |
Personalausweis (ab 24 Jahren) |
67,00 |
78,00 |
Personalausweis (unter 24 Jahren) |
52,80 |
63,80 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 13,00 |
+ 13,00 |
Der genaue RMB-Betrag bestimmt sich nach dem aktuell gültigen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung.
*Auslagen für Telefonate und Telefaxe für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Passbehörde sind zusätzlich zu erstatten.