Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Briefwahl, © colourbox
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.