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Staatsangehörigkeit

Foto einer Einbürgerungsurkunde

Einbürgerungsurkunde, © dpa/pa

Artikel

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex und war in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen unterworfen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.

Achtung: Wichtige Informationen für werdende deutsche Eltern mit ausländischem Geburtsort !

Sie sind deutsche Staatsangehörige, wurden nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren und erwarten ein Kind, welches ebenfalls nicht in Deutschland geboren werden wird?

Dann informieren Sie sich bitte unbedingt auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes über die notwendigen Voraussetzungen, damit Ihr Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/_documents/Meldung/Meldung_Deutsche_Eltern_ausl_Geburtsort.html


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