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Passverlust

01.04.2026 - Artikel

Ohne Ihren Reisepass können Sie sich weder über Ihre Person ausweisen noch China verlassen. Im Falle des Passverlusts benötigen Sie daher ein neues Ausweisdokument.

Bitte gehen Sie hierfür wie folgt vor:

1. Melden Sie den Passverlust bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem nächstgelegenen „Public Security Bureau (PSB), Exit – Entry Administration“. Dort wird eine Bestätigung über den Passverlust, eine so genannte „confirmation of reporting the loss of passport“ (护照遗失证明) ausgestellt. Diese gilt dann für Ihren weiteren Aufenthalt in China als Passersatz, bis Sie einen neuen Reisepass erhalten. Sie benötigen diese, um so lange weiterhin in Hotels einzuchecken oder innerhalb Chinas weiterhin reisen zu können.

2. Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Auslandsvetretung. Sie wissen nicht, welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist? Bitte konsultieren Sie unseren interaktiven Konsulatsfinder.

Bitte schicken Sie vorab die folgenden für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses oder anderen Ausweisdokuments benötigten Unterlagen über das Kontaktformular.:

Informationen zu anfallenden Gebühren finden Sie hier

3. Nach einem Passverlust wird in der Regel auch ein chinesisches Visum zur Ausreise benötigt. Sofern Sie visumsfrei eingereist sind, könnte ein Ausreisevisum entbehrlich sein. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber im Falle eines Passverlusts rechtzeitig beim örtlich zuständigen Public Security Bureau (PSB) über die Voraussetzungen für Ihre Ausreise. Die Bearbeitungsdauer für ein Ausreisevisum beträgt erfahrungsgemäß mehrere Werktage.

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