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Schengen-Visum für Geschäftsreisen

04.03.2025 - Artikel

Gebühren

Visumgebühr 90 € und Servicegebühr des Dienstleisters VFS.Global 19,13 €. Die Gebühren sind ausschließlich zum aktuellen Wechselkurs in RMB zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

(Original + eine Kopie der Identitätsseite)

Eigenhändig unterschriebener Reisepass (mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)

(Original)

Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus unter https://videx.diplo.de/.

Unterschreiben Sie den Ausdruck des Antragsformulars und die nachfolgende Belehrung in den dafür vorgesehenen Feldern. Zusätzlich muss die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG unterschrieben werden, diese können Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden.

Die Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.

Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 19)

(Original)

Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 17).

(Kopie)

Chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Seiten des Hukou ohne Übersetzung

Ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis

(Original)

Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank mit

  • regelmäßigen Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
  • Ausreichenden Geldmitteln zur Finanzierung der gesamten Reise- und Aufenthaltskosten

Minderjährige, Studenten und Auszubildende beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

(Original)

Schreiben des Arbeitgebers oder des eigenen Unternehmens (bei chinesischen Unternehmen auf Chinesisch mit deutscher oder englischer Übersetzung, bei internationalen Unternehmen auf Deutsch oder Englisch) mit

  • aktueller Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma
  • Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung
  • Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
  • Angaben zum Antragsteller (Name, Position, Gehalt und Dauer der Firmenzugehörigkeit)
  • Genehmigung der Geschäftsreise und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr
  • Zweck (geschäftlicher Grund der Einladung) und Dauer der geplanten Reise
  • Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt

Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel

Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

(Original)

Hilfsweise als gut leserliche Scankopie mit Ausdruck der Email, mit der der Scan übersandt wurde

  • auf offiziellem Briefbogen mit Firmenkopf, Firmenstempel und Datum der Ausstellung
  • Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
  • Angaben zu genauem Zweck und Dauer der Reise, zum Programm und zu Aufenthaltsorten
  • Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt
  • Ggf. Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers gem. §§ 66-68 AufenthG

  • Nachweis der Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch den Arbeitgeber (Kopie) durch Kontoauszüge der letzten drei Monate des Arbeitgebers ausgestellt und abgestempelt von der Bank, keine Kreditkartenabrechnungen oder
  • Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch das einladende Unternehmen gem. §§ 66-68 AufenthG (siehe „Einladungsschreiben des deutschen Unternehmens oder Geschäftspartners“) oder
  • Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (siehe „Kontoauszüge des Antragstellers“)

z.B. durch Vorlage alter Pässe oder Kopien von vorherigen Schengen-Visa

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