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FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt

27.02.2023 - FAQ
Foto von drei Buchstaben einer Tastatur: FAQ
Häufig gestellte Fragen © Colourbox

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit einem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland und der dafür erforderlichen Beantragung eines Schengen-Visums auftreten können.

Unsere FAQ führen Sie als Leitsystem durch den gesamten Visumantragsprozess. Lesen Sie daher auch die FAQ sorgfältig vor Antragstellung.

FAQ

Eine gültige Reisekrankenversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums. Sie muss den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken und für den gesamten Schengenraum gültig sein. Neben dem Gültigkeitszeitraum der Versicherung muss auch der Name der versicherten Person aufgeführt sein. Die Deckungssumme muss beziffert sein mit insgesamt 30.000 EUR für alle Risiken = Arztkosten bei Krankheit ambulant und stationär, Rückführung bei Krankheit und Rückführung im Todesfall. Behandlungskosten für eine Erkrankung mit COVID-19 dürfen nicht explizit ausgeschlossen sein.

Gleichen Sie Ihre Versicherungspolice in jedem Detail ab und achten Sie darauf, dass alle hier aufgeführten Punkte ausdrücklich in der Versicherungspolice eingetragen sind und lassen Sie sich einen Ausdruck in Englisch geben.

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit flexiblem Reisezeitraum, damit Versicherungsschutz besteht, auch wenn sich Ihre Reiseplanung um wenige Tage verschiebt.

Bei Beantragung eines Jahresvisums (siehe Frage 25) ist die Reisekrankenversicherung nur für den ersten geplanten Aufenthalt nachzuweisen.

Führen Sie eine Kopie Ihrer Versicherungspolice während der Reise mit sich.

Für Reisende über 70 Jahren gelten häufig bei in China abgeschlossenen Versicherungen Beschränkungen, die den Schengen-Anforderungen an die Reisekrankenversicherung nicht mehr erfüllen und dann nicht akzeptiert werden können.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf.

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