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Schengen-Visum für Besuch von Familienangehörigen/Bekannten

05.03.2025 - Artikel

Gebühren

Visumgebühr 90 € und Servicegebühr des Dienstleisters VFS.Global 19,13 €. Die Gebühren sind ausschließlich zum aktuellen Wechselkurs in RMB zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

(Original + eine Kopie der Identitätsseite)

Eigenhändig unterschriebener Reisepass (mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)

(Original)

Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus unter https://videx.diplo.de/.

Unterschreiben Sie den Ausdruck des Antragsformulars und die nachfolgende Belehrung in den dafür vorgesehenen Feldern. Zusätzlich muss die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG unterschrieben werden, diese können Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden.

Die Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.

Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 19)

(Original)

Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 17).

(Kopie)

Chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Seiten des Hukou ohne Übersetzung

Ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis

(Original)

Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank mit

  • regelmäßigen Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
  • Ausreichenden Geldmitteln zur Finanzierung der gesamten Reise- und Aufenthaltskosten

Minderjährige, Studenten und Auszubildende beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

(Original)

Schreiben des Arbeitgebers oder des eigenen Unternehmens (bei chinesischen Unternehmen auf Chinesisch mit deutscher oder englischer Übersetzung, bei internationalen Unternehmen auf Deutsch oder Englisch) mit

  • aktueller Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma
  • Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung
  • Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
  • Angaben zum Antragsteller (Name, Position, Gehalt und Dauer der Firmenzugehörigkeit)
  • Genehmigung der Abwesenheit und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr
  • Zweck und Dauer der geplanten Reise

Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel

Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

(Original)

Formloses Einladungsschreiben des Gastgebers in deutscher oder englischer Sprache mit

  • aktueller Adresse und vollständigen Kontaktdaten des Einladers
  • Originalunterschrift des Einladers (keine digitale Unterschrift) sowie Datum der Ausstellung
  • Zweck und Dauer der geplanten Reise sowie geplante Aufenthaltsorte
  • Angabe, wer die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt
  • ggf. nähere Angaben zur Beziehung zwischen Gastgeber und Antragsteller

  • Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (siehe „Kontoauszüge des Antragstellers“) oder
  • Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch den Einlader oder eine dritte Person (Original + 1 Kopie) gem. §§ 66-68 AufenthG, mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 23).

  • Immer bei in Deutschland lebenden Familienangehörigen: Notariell beglaubigter Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse mit Apostille. Chinesische Urkunden, die vor dem 30. November 2023 durch das chinesische Außenministerium/Außenamt überbeglaubigt wurden, werden weiterhin akzeptiert. (Original + 1 Kopie)
  • Bei Besuch von Freunden und Bekannten: Nachweis der persönlichen Beziehung, z.B. durch Dokumente (aussagekräftiges Einladungsschreiben, Briefe, Emails oder Chat-Verläufe) oder Fotos (Original und einfache Kopien, falls Originalfoto zurückgegeben werden sollen)

(Kopie)

Kopie des Personalausweises oder der Identitätsseite des Passes des Gastgebers. Bei ausländischen Gastgebern zusätzlich Kopie des aktuellen deutschen Aufenthaltstitels.

Falls Ehepartner des in Deutschland lebenden Verwandten die Einladung ausstellt: zusätzlich Kopie der Identitätsseite des Passes und ggf. des deutschen Aufenthaltstitels des Verwandten

z.B. durch Vorlage alter Pässe oder Kopien von vorherigen Schengen-Visa

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