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Schengen-Visum für Training/Praktikum/Fortbildung
Gebühren
Visumgebühr 90 € und Servicegebühr des Dienstleisters VFS.Global 19,13 €. Die Gebühren sind ausschließlich zum aktuellen Wechselkurs in RMB zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
(Original + eine Kopie der Identitätsseite)
Eigenhändig unterschriebener Reisepass (mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)
(Original)
Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus unter https://videx.diplo.de/.
Unterschreiben Sie den Ausdruck des Antragsformulars und die nachfolgende Belehrung in den dafür vorgesehenen Feldern. Zusätzlich muss die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG unterschrieben werden, diese können Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden.
Die Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.
Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 19)
(Original)
Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 17).
(Kopie)
Chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Seiten des Hukou ohne Übersetzung
Ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis
(Original)
Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank mit
- regelmäßigen Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
- Ausreichenden Geldmitteln zur Finanzierung der gesamten Reise- und Aufenthaltskosten
Minderjährige, Studenten und Auszubildende beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.
(Original)
Schreiben des Arbeitgebers oder des eigenen Unternehmens (bei chinesischen Unternehmen auf Chinesisch mit deutscher oder englischer Übersetzung, bei internationalen Unternehmen auf Deutsch oder Englisch) mit
- aktueller Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma
- Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung
- Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
- Angaben zum Antragsteller (Name, Position, Gehalt und Dauer der Firmenzugehörigkeit)
- Genehmigung der Abwesenheit und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr
- Zweck und Dauer der geplanten Reise
Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.
Kopie der Geschäftslizenz des Arbeitgebers mit Firmensiegel, entfällt bei Universitäten
Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.
(Original)
Hilfsweise als gut leserliche Scankopie mit Ausdruck der Email, mit der der Scan übersandt wurde
- auf offiziellem Briefbogen des Unternehmens mit Briefkopf, Firmenstempel und Ausstellungsdatum
- Originalunterschriftm Name, Position, des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
- Zweck und Dauer der geplanten Reise und Aufenthaltsorte der geplanten Reise
- Detailliertes Trainings-, oder Ausbildungsprogramm, ggf. Praktikums- oder Hospitationsvertrag der die monatliche Vergütung (Mindestlohn) erkennen lässt
- Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt
- Ggf. Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers gem. §§ 66-68 AufenthG
- Nachweis der Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch den Arbeitgeber (Kopie) durch Kontoauszüge der letzten drei Monate des Arbeitgebers ausgestellt und abgestempelt von der Bank, keine Kreditkartenabrechnungen oder
- Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch das einladende Unternehmen gem. §§ 66-68 AufenthG (siehe „Einladungsschreiben des deutschen Unternehmens“) oder
- Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (siehe „Kontoauszüge des Antragstellers“)
(für Teilnahme an beruflichem Training oder einer Fortbildung)
(Original + eine Kopie)
Teilnehmer des deutsch-chinesischen Abkommens zum Praktikantenaustausch benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sonstige Praktika bedürfen ggf. des Einvernehmens der Bundesagentur für Arbeit nach § 15 BeschV. Ihr Einlader sollte daher vor Visumbeantragung bei der zuständigen deutschen Behörde die beschäftigungsrechtliche Zustimmung einholen. Diese ist im Original bei Visumbeantragung vorzulegen. Andernfalls verzögert sich die Bearbeitung.
Besondere Fälle:
- Ausländische Ärzte, die sich nur kurzfristig in einem deutschen Krankenhaus aufhalten, keine Heilkunde und keine praktische Tätigkeit am Patienten ausüben, bedürfen keiner Erlaubnis gemäß § 10 BÄO.
- Im Ausland beschäftigte Fachkräfte eines international tätigen Unternehmens, die zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung im deutschen Unternehmensteil einreisen, benötigen keine Arbeitserlaubnis für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten.