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Schengen-Visum zur Teilnahme an sportlichen/kulturellen Veranstaltungen
Gebühren
Visumgebühr 90 € und Servicegebühr des Dienstleisters VFS.Global 19,13 €. Die Gebühren sind ausschließlich zum aktuellen Wechselkurs in RMB zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
(Original + eine Kopie der Identitätsseite)
Eigenhändig unterschriebener Reisepass (mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)
(Original)
Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus unter https://videx.diplo.de/.
Unterschreiben Sie den Ausdruck des Antragsformulars und die nachfolgende Belehrung in den dafür vorgesehenen Feldern. Zusätzlich muss die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG unterschrieben werden, diese können Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden.
Die Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.
Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 19)
(Original)
Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 17).
(Kopie)
Chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Seiten des Hukou ohne Übersetzung
Ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis
(Original)
Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank mit
- regelmäßigen Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
- Ausreichenden Geldmitteln zur Finanzierung der gesamten Reise- und Aufenthaltskosten
Minderjährige, Studenten und Auszubildende beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.
(Original)
Schreiben der entsendenden Kultur- oder Sportorganisation auf Chinesisch mit deutscher oder englischer Übersetzung mit
- Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Organisation
- Siegel und Briefpapier der Organisation sowie Datum der Ausstellung
- Unterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Organisation (keine digitale Unterschrift)
- Angaben zum Antragsteller wie Name, Position, Gehalt und Dauer der Beschäftigung (gilt nur für professionelle Künstler oder Sportler)
- Zweck und Dauer der geplanten Reise sowie Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr (gilt nur für professionelle Künstler oder Sportler)
- Organisation oder Person, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt
(Kopie)
Kopie der Geschäftslizenz der Organisation, des Organisationscodes oder eines ähnlichen Dokuments mit Firmensiegel (entfällt bei Universitäten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen)
(Original)
hilfsweise als gut leserliche Scankopie mit Ausdruck der Email, mit der der Scan übersandt wurde
- Auf offiziellem Briefbogen des Veranstalters mit Briefkopf, Stempel und Datum der Ausstellung
- Originalunterschrift, Name, Position des zuständigen Organisators (keine digitale Unterschrift)
- Zweck und Dauer der geplanten Reise, geplante Aufenthaltsorte sowie detailliertes Programm
- Organisation oder Person, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt
- Ggf. Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers gem. §§ 66-68 AufenthG
- Eigenfinanzierung durch den Antragsteller, siehe „Kontoauszüge des Antragstellers“ oder
- Bestätigung der Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch den deutschen oder chinesischen Veranstalter (siehe „Entsendeschreiben der chinesischen Kultur- oder Sportorganisation“ oder „Einladungsschreiben des deutschen Veranstalters oder Organisators“) oder
- Kostenübernahme von dritter Seite (Original + 1 Kopie), z.B. Vorlage Stipendienzusage
z.B. durch Vorlage alter Pässe oder Kopien von vorherigen Schengen-Visa