Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visum für Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen

05.03.2025 - Artikel

Dieser Artikel richtet sich an visumspflichtige Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Deutschen, Eltern von minderjährigen deutschen Kindern oder minderjährige ledige Kinder von eingebürgerten deutschen Eltern.

Gebühren

Visumgebühr 90 € und Servicegebühr des Dienstleisters VFS.Global 19,13 €. Die Gebühren sind ausschließlich zum aktuellen Wechselkurs in RMB zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

(Original + eine Kopie der Identitätsseite)

Eigenhändig unterschriebener Reisepass (mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)

(Original)

Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus unter https://videx.diplo.de/.

Unterschreiben Sie den Ausdruck des Antragsformulars und die nachfolgende Belehrung in den dafür vorgesehenen Feldern. Zusätzlich muss die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG unterschrieben werden, diese können Sie im Downloadbereich unserer Webseite finden.

Die Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.

Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 19)

(Original)

Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Mehr Informationen unter FAQ zum kurzfristigen Aufenthalt (Frage 17).

(Kopie)

Chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Seiten des Hukou ohne Übersetzung

Ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis

(Original)

in Deutsch oder Englisch mit

  • aktueller Wohnanschrift und vollständigen Kontaktdaten des deutschen Familienangehörigen
  • Zweck und Dauer der geplanten Reise, geplante Aufenthaltsorte
  • Hinweis, wer Reise- und Aufenthaltskosten trägt
  • Datum und Original Unterschrift des deutschen Familienangehörigen
  • Kopie der Identitätsseite des Passes des deutschen Familienangehörigen

  • Deutsche Heirats- oder Geburtsurkunde (Kopie)

oder

  • Chinesische Heirats- oder Geburtsbescheinigung (Original + eine Kopie): Notarielle Urkunde mit Apostille, mit deutscher oder englischer Übersetzung. Chinesische Urkunden, die vor dem 30. November 2023 durch das chinesische Außenministerium/Außenamt überbeglaubigt, werden weiterhin akzeptiert.

oder

  • Ausländische Heirats- oder Geburtsurkunde (Original + eine Kopie): Original der ausländischen Urkunde, mit deutscher oder englischer Übersetzung. Sofern es sich nicht um einen Personenstandsurkunde aus einem EU-Land handelt ist eine Apostille oder Legalisation erforderlich.

oder

  • sonstige Personenstandsurkunde zum Nachweis der Verwandtschaft (Original + eine Kopie)

Falls das aktuelle chinesische Visum der deutschen Familienangehörigen befristet ist, legen Sie bitte den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers des deutschen Familienangehörigen über die Vertragslaufzeit in China vor.

(Original)

Schreiben des Arbeitgebers oder eigenen Unternehmens (bei chinesischen Unternehmen auf Chinesisch mit deutscher oder englischer Übersetzung, bei internationalen Unternehmen auf Deutsch oder Englisch) mit

  • Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma
  • Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung
  • Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine Digitalunterschrift)
  • Genehmigung der Abwesenheit und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr und

Geschäftslizenz des Arbeitgebers des Antragstellers oder des eigenen Unternehmens (Kopie) mit Firmensiegel

Rentner, Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Nicht-Erwerbstätige und Freiberufler beachten bitte diese ergänzenden Hinweise.

z.B. durch Vorlage alter Pässe oder Kopien von vorherigen Schengen-Visa

nach oben