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Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai sucht eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für den Einsatz in der Visastelle ab Anfang Januar 2025

14.11.2024 - Stellenanzeige

Bewerbungsschluss: 25.11.2024, 00:00 Uhr Lokalzeit

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden).

Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Visumanträgen (Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen, elektronische Dateneingabe u.a.)
  • Archivtätigkeiten

Anforderungsprofil:

  • muttersprachliche Chinesischkenntnisse (Mandarin) in Wort und Schrift
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Grundkenntnisse der englischen Sprache
  • höfliches, verbindliches und sicheres Auftreten
  • hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit; Serviceorientiertheit und ausgeprägte Teamfähigkeit, gute organisatorische Fähigkeiten
  • gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für BewerberInnen ohne chinesische Staatsangehörigkeit

Das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt qualifizierte Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen bevorzugt berücksichtigt.

Vertragsdauer:
Der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung ist möglich.


Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in unserem Team? Dann bewerben Sie sich bei uns!
Schicken Sie uns Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung in deutscher Sprache per E-Mail bis zum 24. November 2024 an nachstehende Adresse:
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai
E-Mail: vw-s1@shan.auswaertiges-amt.de

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischen Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise (Nachweis der akademischen Ausbildung, andere Schul- und Ausbildungszeugnisse sowie Zeugnisse und Empfehlungsschreiben der letzten Arbeitgeber und Praktikumstellen)
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und ggf. der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Bewerbungen ohne diese Unterlagen oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Interview im Generalkonsulat in der ersten Dezemberwoche eingeladen.




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